- Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke der Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
- Der Präsident des Fussballklubs Paris-St-Germain (PSG) wurde freigesprochen.
- Im Prozess ging es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften.
Für die Urkundenfälschung verurteilte das Bundesstrafgericht Valcke zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 200 Franken. Valcke war die Nummer Zwei im Weltfussballverband und rechte Hand des damaligen Präsidenten Joseph Blatter. Nach der Fifa fand er keine Stelle mehr.
Sein Mitangeklagter Nasser Al-Khelaifi, Präsident des Fussballklubs Paris-St-Germain und Besitzer der Mediengruppe Bein Media, wurde von der Anklage der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen.
Der dritte vor Gericht, ein griechischer Geschäftsmann, wurde in Abwesenheit freigesprochen. Er war wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung angeklagt. Die beiden Mitangeklagten müssen indessen die Gerichtskosten tragen.
Das Urteil beendet eine am 14. September begonnene Verhandlung von insgesamt zehn Tagen. Sie bildete den zweiten Fifa-Prozess vor dem Bundesstrafgericht. Im ersten erging wegen Verjährung kein Urteil.
Teilbedingte Strafen gefordert
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Anstiftung dazu, Urkundenfälschung und Bestechung vorgeworfen. Sie hatte das Verfahren im März 2017 eröffnet. Die Anklage hatte für Valcke eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten gefordert. Gegen Al-Khelaifi lautete der Strafantrag auf 28 Monate teilbedingt und gegen den abwesenden Griechen auf 30 Monate teilbedingt.
Der Fifa-Prozess war Teil einer langen Reihe von Skandalen innerhalb des Weltverbands. Konkret ging es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an Medienkonzerne, die von Al-Khelaifi und dem abwesenden Geschäftsmann vertreten wurden.