- Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss die Protokolle von 31 Einvernahmen im Verwaltungsstrafverfahren in der Postauto-Affäre aus den Akten entfernen und sie nochmals durchführen.
- Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden von drei Beschuldigten gutgeheissen.
Die Einvernahmen 2018 und 2019 wurden in der Verantwortung der damaligen Leiter der Untersuchung geführt: alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu (NE). Ihre Einsetzung hatte aber keine Gesetzesgrundlage, da sie keine Beamten waren. Deshalb erklärte das Berner Wirtschaftsstrafgericht Ende 2020 alle von ihnen vorgenommenen und angeordneten Handlungen als nichtig.
Nach der Einsetzung einer neuen Leitung im September 2021 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Allerdings wurden diverse Akten übernommen. Dies ist laut der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nur beschränkt zulässig.
Anfang 2019 seien die Personen bekannt gewesen, die als Hauptverdächtige infrage kamen, so das Bundesstrafgericht. Rund die Hälfte der Einvernahmen datierten ebenfalls aus dieser Zeit und liessen sich deshalb nicht als zulässige «erste Abklärungen» taxieren.