- Das Bundesgericht hat eine Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Swisscom bestätigt.
- Die Sanktion wurde allerdings von 7.9 auf 7.4 Millionen Franken reduziert.
- Die Swisscom wurde verurteilt, weil sie ihre Marktmacht missbraucht hat.
Im Jahr 2015 hat die Weko Swisscom wegen Marktmissbrauchs im Rahmen einer Ausschreibung der Post mit 7.9 Millionen Franken verurteilt. Die erhobene Beschwerde weist das Bundesverwaltungsgericht ab, jedoch reduziert sie den Betrag auf 7.4 Millionen Franken.
Zu hohe Vorleistungspreise gegenüber Post und Sunrise
2008 schrieb die Post die Errichtung eines «Wide Area Network» (WAN) für ihre Poststandorte aus, wobei Swisscom den Zuschlag erhielt. Für die Anbindung der Poststellen war Sunrise auf Vorleistungen der Swisscom angewiesen. Dafür hätte Sunrise einen so hohen Preis zahlen sollen, dass ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich war. Auch hätte Sunrise keine vernünftige Marge erzielen können.
Die Swisscom hat laut Urteil nicht nur gegenüber Sunrise, sondern auch gegenüber der Post unangemessen hohe Preise erzwungen. Mit der Sanktion werde nun der Gewinn von Swisscom bei diesem Geschäft abgeschöpft.