Schon 1996 hat die Uhrenfirma Charmex SA in Liestal die Bezeichnung «Swiss Military» im Markenregister eintragen lassen. Seit über 20 Jahren verkauft sie Luxusuhren unter dieser Bezeichnung.
Im Jahr 2013 wollte aber auch der Bund die Marke «Swiss Military» schützen lassen – und so begann der Konflikt.
Die Charmex SA wehrte sich gegen das Vorhaben von Armee und Bundesbehörden. Sie verwies darauf, dass sie ja schon viel früher die Marke schützen liess und in all den Jahren viel investiert habe, um ihre «Swiss Military»-Uhren zu einem erfolgreichen Produkt zu machen.
Urteil ist abschliessend
Das Institut für geistiges Eigentum hatte diese Position der Uhrenfirma unterstützt und dem Bund die Markenrechte im Bereich der Uhren verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt jetzt aber zu einem anderen Schluss: Die Richter in St. Gallen verweisen darauf, dass sich in der Zwischenzeit die Spielregeln geändert haben.
Das Parlament hat vor mehr als vier Jahren das Wappenschutzgesetz verabschiedet. Dieses legt fest, dass amtliche Bezeichnungen nur von den offiziellen Ämtern und Behörden verwendet werden dürfen. «Swiss Military» sei eine solche amtliche Bezeichnung, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Das Urteil ist abschliessend, deshalb kann die Schweizer Armee die Marke «Swiss Military» jetzt auch für den Uhrenbereich schützen lassen. Unklar ist allerdings, ob die Charmex SA weiterhin «Swiss Military»-Uhren herstellen darf. Auch andere Unternehmen wie Hanowa oder Chrono produzieren Produkte unter diesem Namen. Sie haben dafür aber eine Lizenzvereinbarung mit dem Bund getroffen.