- Die SBB hat im grenzüberschreitenden Schienenverkehrs aktuell keine Massnahmen getroffen.
- Gleiches gilt für andere Schweizer Transportunternehmen, die Strecken im Grenzgebiet befahren, wie besipielsweise die Rhätische Bahn, Postauto oder die BLS.
- Die SBB steht in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG).
- Die SBB-Mitarbeitenden wurden an die empfohlenen Hygienemassnahmen des BAG erinnert.
Empfehlungen an Reisende erteile das BAG, die SBB kommuniziere diese Empfehlungen über die bestehenden Kanäle. Kunden, welche ihre Reise nicht antreten möchten, können sich an die SBB wenden, mögliche Rückerstattungen würden individuell geprüft.
Wer bezahlt annullierte Reisen?
Grundsätzlich gelte: «Wird eine Reiseleistung aufgrund des Coronavirus vom Leistungserbringer annulliert, übernimmt dieser die Kosten», sagt die Europäische Reisversicherung ERV auf Anfrage SRF dazu.
Beispielsweise hätten viele Fluggesellschaften ihre Flüge nach China gestrichen und umgehend mitgeteilt, dass sie die Kosten vollumfänglich zurückerstatten oder eine kostenlose Umbuchung ermöglichen, so die ERV.
Bei Einzelleistungen, wenn also zum Beispiel individuell online ein Hotel in China gebucht worden sei und die Kosten nicht vom Anbieter zurückerstattet werden, übernimmt dies die ERV.
Ereignis «höherer Gewalt»?
Die ERV geht davon aus, dass es sich beim Coronavirus um ein Ereignis von höherer Gewalt handelt. Üblicherweise erstatten die Leistungserbringer bezahlte Kundengelder für die annullierte Leistung zurück. «Ist dies nicht der Fall, prüfen wir den Einzelfall», so die ERV.