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Corona im Alterszentrum Nach Todesfällen: Altersheime verschärfen Regeln nicht

In Muttenz (BL) sind in kurzer Zeit neun Bewohner an Covid gestorben. Der Kanton ändert sein Regime aber nicht.

Im Altersheim «Käppeli» in Muttenz (BL) sind innerhalb von kurzer Zeit 42 Bewohnerinnen und Bewohner an Corona erkrankt, neun sind daran gestorben. Seit Monaten waren es nicht mehr so viele. Die grüne Ständerätin Maya Graf aus Baselland sagt deshalb: «Der Ausbruch im Altersheim Käppeli sollte für uns alle eine Warnung sein.» Graf fordert konkrete Schutzmassnahmen, damit nicht wieder «wie im vergangenen Herbst das grosse Sterben in den Alters- und Pflegeheimen einsetzt».

Der Ausbruch im Altersheim Käppeli sollte für uns alle eine Warnung sein
Autor: Maya Graf Grüne Ständerätin (BL)

Allerdings haben sich die Baselbieter Behörden und Leitungen von Altersheimen trotz zahlreicher Treffen in den vergangenen Tagen auf kein einheitliches Vorgehen geeinigt. Die Zertifikatspflicht für alle Pflegerinnen und Besucher wird abgelehnt, da auch Geimpfte immer häufiger Corona haben können. Weiter sei das regelmässige Testen zu zeitintensiv, das Resultat liege meist erst am Tag danach vor. Und auch eine Maskenpflicht wird nicht verhängt.

Beim Testen soll Empfehlung ausreichen

Die Kantonsvertreter und Heimleitungen haben sich lediglich darauf geeinigt, das Testen von Besucherinnen und Pflegern zu empfehlen, es wird also nicht zur Pflicht erklärt. Darauf reagiert die freisinnige Baselbieter Landrätin Christina Jeanneret: «Langsam aber sicher habe ich genug von all diesen Empfehlungen, die dann doch niemand umsetzt.» Den Besucherinnen und Besuchern eines Marktes in Basel sei während der Herbstmesse auch das Tragen einer Maske empfohlen worden. «Niemand ausser mir hat die Maske getragen», ärgert sich Christina Jeanneret.

Ich habe genug von all diesen Empfehlungen, die dann doch niemand umsetzt.
Autor: Christina Jeanneret Freisinnige Landrätin (BL)

Während die Behörden und Heimleitungen in Baselland zögern, griffigere Massnahmen zu ergreifen, gelten in einigen Kantonen strengere Vorschriften. In anderen wiederum wird alles den Heimen überlassen. Das zeigt eine stichprobenartige Übersicht:

  • Am strengsten ist der Kanton Zürich. Hier müssen die Besucherinnen und Besucher eines Alterszentrums ein gültiges Covid-Zertifikat oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Zudem müssen sie in öffentlich zugänglichen Bereichen der Alters- und Pflegheime eine Maske tragen. Angestellte müssen ebenfalls über ein Zertifikat verfügen oder sich zweimal wöchentlich testen lassen.
  • Im Kanton Bern ist serielles Testen für alle Mitarbeitenden empfohlen. Eine Zertifikatspflicht gilt hingegen für alle Besucherinnen und Besucher der öffentlich zugänglichen Restaurationsbetriebe in den Heimen. Eine Verstärkung dieser Massnahmen wird abhängig von der pandemischen Entwicklung laufend geprüft.
  • Die meisten Kantone belassen es vorderhand bei Maskenpflicht oder einer Empfehlung dazu. Im Kanton Aargau etwa müssen die Heimbesucher in Innenräumen beispielsweise eine Maske tragen. Wer ein Covid-Zertifikat oder einen negativen Test vorzeigt, wird in den Zimmern von der Maske befreit.
  • Überraschenderweise ergreift auch der sonst eher strenge Kanton Basel-Stadt keine konkreten Massnahmen. Er belässt es dabei, Personal und Besuchenden die Maske zu empfehlen.
  • Die Kantone Luzern und Obwalden haben eine Maskenpflicht für das Betreuungspersonal, weitergehende Massnahmen auch für die Besuchenden werden nicht geprüft. Das sehen auch Uri und Zug so. Dies teilen sie auf Anfrage mit.

Der Fall «dr Heimä» in Obwalden

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Der Kanton Obwalden war vor kurzem mit einem ähnlichen Fall wie Baselland konfrontiert. Im Altersheim «dr Heimä» in Giswil starben innert drei Wochen neun Menschen nach einer Coronavirus-Infektion. Kritik gab es danach vor allem am Heimleiter, der die Maskenpflicht nach eigenen Angaben als Empfehlung verstanden hatte. Er dachte, während des Sommers gäbe es einen «Spielraum». Der Kanton stellte dies in Abrede und meinte, es habe zu jedem Zeitpunkt eine Maskenpflicht gegolten. Diese gilt auch weiterhin. Über eine Verschärfung der Massnahmen in den Alters- und Pflegheimen wurde in Obwalden jedoch nicht diskutiert.

    Regionaljournal Basel, 8.11.2021, 17.30 ; 

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