In Basel-Stadt muss man beim Einkaufen ab Montag, den 24. August, eine Gesichtsmaske tragen. Das hat die Basler Regierung beschlossen. Die generelle Maskenpflicht gilt für Läden und Einkaufszentren.
In Restaurants, Bars und Cafés gilt die Maskenpflicht für das Personal. Und in weiterführenden Schulen wie Gymnasien und Berufsschulen müssen Schülerinnen und Schüler in den Gängen und in der Pause eine Maske tragen.
Zweite Welle soll gestoppt werden
Die Maskenpflicht soll helfen, eine massive zweite Welle zu verhindern, sagt der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen: «Wir hatten in den letzten Wochen in Basel-Stadt – zwar zum Glück noch auf niedrigem Niveau – eine deutliche Zunahme der Fälle, die sich leider schwankend weiter fortsetzt.»
Man habe gesehen, dass weitere Massnahmen getroffen werden müssten, «damit die Tendenz möglichst gestoppt werden kann», so Steffen.
Die Maskenpflicht in Läden, Restaurants und weiterführenden Schulen in Basel-Stadt gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren. Vor Basel-Stadt haben bereits die Kantone Waadt, Genf, Jura und Neuenburg eine Maskentragepflicht in Läden eingeführt.