- Auch der Ständerat will, dass der Bund die Kosten für Coronatests wieder übernimmt – zumindest teilweise.
- Er hat den Vorschlag des Nationalrats aber eingeschränkt: Der Bundesrat soll Ausnahmen von der Kostenübernahme definieren können.
- So müssen etwa namentlich PCR-Test, Antikörpertest oder Selbsttest nicht zwingend übernommen werden.
Der Nationalrat hatte in seiner Beratung am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten für Coronatests wieder übernehmen soll. Der Ständerat will nun aber keine generelle Übernahme. Er will, dass der Bundesrat Ausnahmen von der Kostenübernahme definieren kann und der Bund namentlich PCR-Tests, Antikörpertests oder Selbsttests nicht in jedem Fall bezahlen muss. Kosten für Schnelltests für Covid-Zertifikate sollen aber wieder übernommen werden.
Wenn wie gemäss Nationlarat alle Kosten übernommen würden, müsste der Bund eine sehr hohe Summe bezahlen. Mit der Version des Ständerats könnten die Kosten um die Hälfte reduziert werden, begründete Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) die Änderung.
Kosten nicht auf Allgemeinheit überwälzen
Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) lehnte eine Übernahme generell ab. «Sich nicht impfen zu lassen, ist eine persönliche Entscheidung – aber jeder und jede muss dann auch die Verantwortung übernehmen», sagte Müller. Die so entstehenden Testkosten dürften nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden.
Ruedi Noser (FDP/ZH) zeigte ebenfalls kein Verständnis für Gratistests. Das verursache Kosten von mehr als 40 Millionen pro Woche. Er fragte rhetorisch: «Wer in einen Club geht und dort für 20 Franken einen Wodkacola trinkt und noch 30 Franken Eintritt zahlt, wollen Sie dem wirklich den Test bezahlen?» Diese Kosten den Steuerzahlern aufzubürden, das geht seiner Ansicht nach überhaupt nicht.
Die Mehrheit stimmte schliesslich aber mit 33 zu 12 Stimmen für die Version, welche die Kommission des Rates vorgeschlagen hatte. Damit geht das Gesetz jetzt wieder zurück in den Nationalrat.
Stillschweigend einverstanden war die kleine Kammer mit der Bestimmung, dass die Kantone den Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.
Ebenfalls einverstanden ist er mit der Datenschutzklausel, die im Gesetz bislang fehlte und die der Nationalrat einfügte. So sollen bei der Kontaktverfolgung die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.
Auch mit dem Entscheid des Nationalrats, dass Schausteller auch im kommenden Jahr mit A-Fonds-Perdu-Beiträgen unterstützt werden sollen, ist er einverstanden.
Viele Differenzen für eine Session
Kommissionssprecher Rechsteiner sagte zu Beginn der Debatte, dass es im Geschäft noch 14 Differenzen gebe. «Es ist ein ambitioniertes Ziel, diese in der laufenden Session zu bereinigen.» Er riet dem Ständerat daher dort, wo es möglich sei, die Differenzen zu eliminieren.
Das Covid-19-Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus. Angesichts der epidemiologischen Situation beantragt der Bundesrat dem Parlament, verschiedene Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern.
Darüber, dass die Verlängerung des Gesetzes nötig ist, sind sich sowohl im Stände- als auch im Nationalrat alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte.