Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet, die Intensivstationen kommen wieder an ihre Grenzen. Ausgerechnet aber in den Spitälern gilt für Besuchende häufig keine Zertifikatspflicht. Der Bund überlässt entsprechende Regelungen den Kantonen, und diese überlassen Weisungen häufig den Spitälern selbst, oder ringen sich höchsten zu einer Empfehlung durch. Und so müssen sich Besuchende in jedem Spital genau informieren, was gilt.
Diese Spitäler verlangen ein Covid-Zertifikat
Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat die Besuchsregelungen von verschiedenen Spitälern verglichen. Bereits seit einiger Zeit haben folgende Spitäler eine Zertifikatspflicht eingeführt: Kantonsspital St. Gallen, Spital Thurgau in Frauenfeld, Stadtspital Triemli oder Unispital Basel.
Auch das Kantonsspital Winterthur hat soeben auf die Zertifikatspflicht umgestellt, in kürze folgt auch das See-Spital in Horgen. Ebenso brauchen Besuchende der Solothurner Spitäler neu ein gültiges Covid-Zertifikat. Diese Liste ist selbstverständlich nicht abschliessend.
Diese Gesundheitsämter empfehlen ihren Spitälern das Zertifikat
Die Kantone Zürich und Solothurn empfehlen ihren Spitälern explizit, das Besuchsreglement entsprechend anzupassen. Spitäler im Kanton Zürich wie beispielsweise das Unispital Zürich haben sich bis vor kurzem noch nicht dazu durchringen können.
Wir sind mit den Spitälern bezüglich verbindlichen Vorgaben nach dem Bundesratsentscheid im Austausch.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Zürich schreibt «Espresso»: «Die Gesundheitsdirektion ist mit den Spitälern bezüglich verbindlichen Vorgaben nach dem Bundesratsentscheid im Austausch.» Kurz später dann die Mitteilung des Unispitals Zürich: Ab Montag, 13. September braucht es auch dort ein gültiges Covid-Zertifikat.
Und das Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen schreibt «Espresso»: «Im Kanton Schaffhausen wird die Ausweitung der Zertifikatspflicht für Spital-Besucher aktuell geprüft.»
Diese Spitäler verlangen kein Covid-Zertifikat für Besuchende
Eine nicht abschliessende Liste von Spitälern halten an ihren Besucher-Regelungen fest, welche die Besucherzahl und Besuchszeiten einschränkt, Maskenpflicht vorschreibt und die Besuchenden auffordert, bei Symptomen zu verzichten. Noch brauchen Besucherinnen und Besucher allerdings kein Covid-Zertifikat. Dazu gehören beispielsweise die Kantonsspitäler Luzern, Schwyz, Aarau, Zug oder auch das Inselspital Bern.
Wer einen Patienten oder eine Patientin in einem Spital besuchen möchte, sollte sich unbedingt vorgängig über die Regelungen im Spital informieren.