- Ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Luftwaffe müssen sich nach einem tödlichen F/A-18-Absturz am Sustenpass 2016 vor Gericht verantworten.
- Der Auditor der Militärjustiz hat gegen beide Anklage erhoben, wie die Militärjustiz mitteilt.
- Im Jahr 2016 ist ein F/A-18-Kampfjet der Schweizer Armee in der Region Sustenpass in den Berg geflogen. Der Pilot kam ums Leben.
Die beiden müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs sowie des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material verantworten. Für sie gilt bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Zum Unfall kam es am 29. August 2016 beim Kampfflugtraining einer Zweier-Patrouille. Die Patrouille startete vom Militärflugplatz Meiringen BE. Die beiden F/A-18 hätten gegen einen F-5-Tiger den Luftkampf üben sollen. Wegen Wolken hatten die Piloten keinen Sichtkontakt und flogen nach Instrumentenflugregeln.
Angegebene Flughöhe war zu tief
Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Kollegen mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars misslang. Daraufhin nahm der Pilot für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen auf.
Dieser gab ihm die Anweisung zum Steigen und der Pilot befolgte das. 58 Sekunden nach dem letzten Funkverkehr prallte er mit seiner Maschine etwa elf Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs in die Flanke des Bergs. Dabei kam er ums Leben, die F/A-18 C Hornet wurde zerstört. Die Absturzstelle lag im Gebiet an der Grenze zwischen den Kantonen Bern und Uri.
Gemäss den geltenden Vorschriften beträgt die Mindestflughöhe für das Instrumentenflugverfahren im Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, 15'000 Fuss (4572 Meter über Meer). Wie der Zwischenbericht der Militärjustiz vom 7. April 2020 weiter festhielt, könnten neben der mutmasslich zu tief angegebenen Flughöhe technische Faktoren mitspielen.
Fehler des Piloten und des Flugverkehrsleiters
Georg Fritz, Mediensprecher der Militärjustiz, geht im Interview mit SRF näher auf die Rolle der Angeklagten ein. Er sagt: «Die beiden Flugzeuge waren als Patrouille, also als Team, unterwegs. Sie starteten im Abstand von etwa 15 Sekunden. Dabei ist vorgesehen, dass der hintere Pilot dem vorderen mit seinem Radar folgt.»
Dadurch, dass der vordere Pilot vom vorgegebenen Steigflug abgewichen sei – gemäss Anklageschrift ist er zu steil und zu langsam gestiegen – sei es dem hinteren Piloten nicht mehr möglich gewesen, so hinterherzufliegen wie vorgesehen. Dadurch musste der hintere Pilot in Meiringen eine eigene Freigabe verlangen.
Der Flugverkehrsleiter in Meiringen hat dem später verunglückten Piloten daraufhin eine Flughöhe von 10'000 Fuss angegeben, anstelle der dort vorgesehenen 15'000 Fuss. Daraufhin kam es zum Unglück.