- Gegen Peter Marti darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. Er ist der ehemalige Sonderermittler in der Crypto-Affäre des Bundes.
- Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat dafür grünes Licht gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Marti zur Last gelegten Straftatbestände erfüllt sind.
- Hintergrund ist eine Anzeige des ehemaligen Berset-Sprechers Peter Lauener.
Die Generalsekretärin des EJPD erteilte am Dienstag die beamtenrechtliche Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Marti. Ein Hinweis auf Schuld oder Unschuld sei die Ermächtigung nicht, hielt das EJPD fest.
Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre zu prüfen. Im September wurde bekannt, dass gegen Marti eine Strafanzeige eingereicht worden war.
Forsches Vorgehen von Sonderermittler im Fokus
Laut den Tamedia-Zeitungen und dem «Blick» soll die Anzeige von Peter Lauener stammen, dem ehemaligen Kommunikationschef des Innendepartements. Er soll Marti gemäss den Angaben Amtsmissbrauch vorwerfen. Lauener stand im Fokus der von Marti aufgenommenen Ermittlungen zu einem Informationsleck in der Crypto-Affäre.
Die Crypto-Affäre flog im Februar 2020 auf. Medien berichteten damals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG über hundert Staaten ausspionierten.
Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts gelangten während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien. Danach reichten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat Strafanzeige ein.
Der ehemalige Zürcher Oberrichter Marti wurde von der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft als ausserordentlicher Staatsanwaltschaft des Bundes mit der Untersuchung betraut zur Frage, ob eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliegt. Er eröffnete gegen Lauener sowie gegen zwei Angestellte des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Strafverfahren. Lauener musste laut «SonntagsBlick» vorübergehend in Untersuchungshaft.