Die Digitalisierung sieht Adrian Lobsiger dabei als grösste Herausforderung. Dazu sprach der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) heute an seiner Jahresmedienkonferenz.
Auch wenn die digitale Welt immer komplexer werde, so Lobsiger, dürfe er nicht klein beigeben: «Lassen wir uns nicht zur digitalen Kapitulation verleiten!» Der Datenschützer kann im vergangenen Jahr einige Erfolge vorweisen, doch viele Baustellen bleiben.
Die Herausforderungen:
Digitalisierung: Geräte senden selber Daten
Nicht nur Handys, sondern auch Alltagsgeräte wie Kühlschränke oder Glühbirnen versenden unbemerkt Daten, die sie gemessen haben. Der Datenschützer will, dass transparent wird, welche Daten an wen verschickt werden. Lobsiger: «Auch in der digitalen Welt gibt es den Anspruch auf Privatleben und Selbstbestimmung»
Öffentlichkeitsprinzip: Die Verwaltung mauert
Dokumente des Bundes sind grundsätzlich einsehbar. Allzu oft lehnen Bundesstellen aber Gesuche um Einsicht ab. 2016 gab es 551 Gesuche, es kam zu 149 Schlichtungsanträgen beim Öffentlichkeitsbeauftragten. Die Bearbeitung vieler Fälle dauert noch immer zu lange.
Öffentlichkeitsgesetz: Keine Ausnahmen erlaubt
Bei mehreren Gesetzesvorlagen versucht der Bund, Bereiche vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen. So etwa im Beschaffungswesen oder bei der Bahninfrastruktur. Lobsiger wehrt sich dagegen und kündigt an: «Ich werde die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgesetzes konsequent weiter bekämpfen.»
AHV-Nummer: auch für andere Register
Immer mehr Bundesstellen möchten die AHV-Nummer verwenden, um Personen in Registern eindeutig zu identifizieren. So könnte die Nummer künftig auch für das Handelsregister oder das Grundbuch benutzt werden. Doch wenn eine Person in verschiedenen Datenbanken über dieselbe Nummer identifiziert werden kann, steigt die Gefahr von Missbrauch.
Die Erfolge:
Windows 10 informiert Benutzer besser
Anwender des Betriebssystems Windows 10 werden genauer informiert, wie ihre Daten genutzt werden. Die Empfehlungen des Datenschützers setzt Microsoft weltweit um. Anwender erhalten bereits bei der Installation Informationen, welche Nutzerdaten wie und wo bearbeitet werden.
Keine Persönlichkeitsprofile bei Moneyhouse
Die Internetplattform Moneyhouse darf nicht unbeschränkt Informationen über Privatpersonen sammeln und verkaufen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, besonders Angaben zu Beruf oder früheren Wohnorten führten zu weit. Lobsiger dazu: «Das Urteil zeigt, dass die Publikation von öffentlich zugänglichen Personendaten an Grenzen stösst, wenn deren Vernetzung zu Persönlichkeitsprofilen führt.»