Der Sportverein BTV Bern hat zusammen mit der Versicherung Concordia Werbebriefe verschickt. Mittels beigefügtem Talon können sich die angeschriebenen Personen für ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvertreter anmelden. Zudem wird ein «persönliches Geschenk» in Form eines Migros-Gutscheins à 30 Franken in Aussicht gestellt.
Angeschrieben wurden nicht nur Mitglieder des Vereins, sondern auch Personen, die einen Kurs oder gar nur ein Schnupper-Programm besucht haben.
Auf dem Anmeldetalon der Krankenkasse waren in einem Fall nicht nur die Adresse und der Familienname aufgedruckt, sondern auch der Name eines zweijährigen Kindes. Ein offensichtlicher Fehler. Der Verein will dazu nur schriftlich Stellung nehmen. In dieser Stellungnahme betont der Verein, wie schwierig es heutzutage ist, zu Geld von Sponsoren zu kommen. Und: «Wir sind als Verein auf zufriedene Mitglieder und Kursteilnehmer angewiesen und halten uns darum auch an die geltenden Datenschutzrichtlinien.»
Aber ist die Weitergabe von Adressen überhaupt zulässig? Ja, sagt der Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Hugo Wyler. «Grundsätzlich braucht es aber eine Einwilligung der Betroffenen.»
Reicht die Information?
Die Versicherung und der Verein betonen, dass das der Fall war – und zwar bei den Vereinsmitgliedern wie auch bei solchen, die nur einen Kurs besucht haben. «Wir haben an alle Adressen ein Informations-E-Mail geschickt, bevor wir Daten von ihnen an die Concordia weitergegeben haben. In dieser Nachricht haben wir unsere Partnerschaft mit der Concordia erklärt und den Angeschriebenen die Möglichkeit geboten, die Weitergabe ihrer Daten zu verweigern.»
Für den Sprecher des Datenschutzes ist das aber zu wenig. «Es müsste die Frage kommen, ob man das will. Dadurch sollte die Möglichkeit geboten werden, eine Einwilligung zu geben.» In diesem Fall war es aber nötig, selbst aktiv zu werden, um eine Weitergabe zu verhindern.
Verein in schwieriger Situation
Auch der Rechtsanwalt und Experte für Vertragsrecht Valentin Brunner sieht das als heikel an. Der Verein bringe sich mit dieser Aktion selber in eine schwierige Lage. «Der Verein kann mit diesem Mail nicht sicherstellen, dass umfassend informiert wurde und eine Einwilligung eingeholt wurde.» Das mache ihn angreifbar.
Rechtsanwalt Brunner sieht nicht nur die juristische Komponente. «Dass neben Google und Facebook auch Sportvereine Daten sammeln, ist unsympathisch.»