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Burka – da sehen wir schwarz!
Aus Arena vom 06.10.2017.
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Debatte über Verhüllung «Arena»: Ja oder Nein zum Burka-Verbot?

Eine Initiative will in der Schweiz ein generelles Verhüllungsverbot. Scheinproblem oder Gleichstellungshindernis?

Nach Verboten in Frankreich und Belgien trat am letzten Sonntag auch in Österreich ein Verhüllungsverbot in Kraft. Auch die Schweiz will eine im September eingereichte Initiative ein generelles Verhüllungsverbot in die Verfassung schreiben. Das Gute an der Burka sei, dass es in der Schweiz eigentlich gar keine gebe, eröffnete Moderator Jonas Projer die Arena zum Thema.

«Wir machen aus einer Mücke einen Elefanten», sagte Andrea Caroni (FDP). In der Schweiz gebe es sehr wenige Frauen, die sich verschleiern, die Initiative sei daher eine unnötige Gesetzgebung auf Vorrat, ohne dass es ein Problem gebe. Und es gehe um viel mehr, als nur die Burka: Verboten seien dann etwa auch Leute, die als Spiderman verkleidet, zum Beispiel Evian-Fläschchen verteilen.

Dazu komme, dass wer Aufenthaltstitel, Niederlassung oder Einbürgerung will, keine Burka tragen könne, da er dann keinen positiven Entscheid bekommen würde. «Symbolpolitik bringt nichts, weil wir damit nichts erreichen», so Caroni. Als Liberaler sei er dagegen, dass man der Schweizer Bevölkerung wie im Mittelalter vorschreibe, was sie anzuziehen habe.

In der «Arena» diskutierten:

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Dass das Verbot nicht in der Verfassung stehen müsste, dem stimmte Politikwissenschaftlerin Elham Manea zwar zu. Trotzdem sei die Burka nicht harmlos, denn die Mehrheit der Frauen trage die Burka nicht freiwillig, dahinter stehe eine totalitäre Ideologie, die frauenverachtend sei. Und über diese müsse man reden. «Es braucht wirklich Massnahmen, damit wir die Strukturen, die diese Ideologie verbreiten, unterbinden», sagte Manea. Schliesslich sei die Schweiz keine Insel und wir würden in einer Zeit leben, in der sich diese Art von Islamismus verbreitet. «Es werden in Zukunft mehr Frauen Burkas tragen», so Manea.

Ein Verbot würde insofern helfen, als dass viel mit patriarchalischen Strukturen und sozialem Druck verbunden sei. Sie verstehe daher nicht, wieso die SP, die sonst für die Gleichstellung der Frauen kämpfe, gegen ein Verbot der Burka sein könne. Das sei keine Toleranz, sondern Gleichgültigkeit.

Darauf antwortete Yvonne Feri (SP), es gehe natürlich nicht, dass jemand, etwa ein Mädchen, fremdbestimmt werde. Aber mit dem Verbot werde auch die Freiheit der erwachsenen Frauen beschnitten, die selber bestimmen sollten, was sie anziehen wollen. Ausserdem befürchte sie, dass sich die Situation dieser Frauen bei einem Burka-Verbot nicht verbessere, sondern sogar verschlechtere, da sie dann nicht mal mehr auf die Strasse dürften. Damit sei keine Freiheit gewonnen. Wichtiger sei es, mit Prävention und Integration zu arbeiten und etwa die Migrantinnen über ihre Rechte aufklären.

Die «Arena» kommentieren

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Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Sie habe auch Verständnis dafür, dass man signalisieren wolle, diese Art von radikaler Ideologie wolle man nicht, aber die Frage sei, wo man ansetze? Auf der Verfassungsebene anzusetzen für nur 130 Personen, dass gehe aus ihrer Sicht nicht.

Eine Verhüllung, das sei ja das Gegenteil von Liberalismus, hielt Walter Wobmann (SVP) dagegen. Eins sei klar: «Wir wollen diesen radikalen Islam nicht, der eine andere Gesellschaftsordnung und Werte will, als wir in der Schweiz leben». Die Burka sei ein Symbol dafür und gehöre darum verboten. Und auch wenn es zurzeit nur 130 Burka- und Niqabträgerinnen gebe: «Wir müssen jetzt unsere Regeln setzen, und nicht erst, wenn Tausende herumlaufen.» Wobmann, der die Initiative mitinitiierte, betonte zudem, dass sich das Verhüllungsverbot auch gegen Hooligans richte und es daher auch um die Sicherheit gehe. Zudem habe der Kanton Tessin das Verhüllungsgesetz bereits seit einem Jahr angenommen. Und es sei wichtig, dass in der gesamten Schweiz einheitliche Gesetze gelten.

Einig waren sich drei der vier Diskussionsteilnehmer, dass es sinnvoll sein könnte, religiöse Symbole, etwa Kopftücher in der Schule zu verbieten bis zum 16. Lebensjahr. Dann, heisst es in der Verfassung, sind die jungen Frauen und Männer religiös mündig.

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