Curt Glaser war Direktor der Staatlichen Kunstbibliothek in Berlin. Bis die Nationalsozialisten an die Macht kamen. Sie enthoben ihn 1933 im Rahmen der «Entjudung» seines Amtes und warfen ihn aus seiner Dienstwohnung, wo die Gestapo einzog. Seinen Hausrat und den Grossteil seiner Kunstsammlung liess Glaser im Mai 1933 in einem Berliner Auktionshaus versteigern, bevor er mit seiner Ehefrau ins Exil flüchtete.
Für die Erben von Curt Glaser ist das ein klarer Fall eines «NS-verfolgungsbedingten Verlustes». Sie forschen seit Jahren nach den Kunstwerken und fordern sie zurück. Betroffen ist auch das Kunstmuseum Basel. Es verfügt über 120 Bilder aus der Auktion der Sammlung Glaser. Dazu gehört etwa die «Madonna» von Edvard Munch, eine Druckgrafik mit einem Handelswert in Millionenhöhe.
Der Basler Regierungsrat hat den Rückgabe-Antrag der Glaser-Erben 2008 «nach sorgfältiger Prüfung» abgewiesen und hat das in einer Medienmitteilung wie folgt begründet: Das Kunstmuseum Basel habe die Werke (1933) gutgläubig erworben, ohne Kenntnis von der Person zu haben, welche die Kunstwerke in die Auktion einlieferte, schrieb der Regierungsrat damals: «Keinerlei Hinweise», habe es gegeben, «dass die Kunstwerke aus der Sammlung von Dr. Curt Glaser stammen». Und weiter: «Die für die Werke bezahlten Preise waren ‹zeittypisch› bzw. marktkonform».
«Moderne Werke zu billigen Preisen»
Beide Aussagen des Regierungsrats sind zweifelhaft – oder schlicht falsch: Der «Rundschau» liegen Dokumente der Kunstkommission des Basler Museums vor. In einem Sitzungsprotokoll vom Juni 1933 steht: «Der Konservator berichtet über die Auktion Glaser in Berlin».
Und: «Die Gelegenheit», so heisst es weiter, «war günstig». Man habe «eine grössere Anzahl moderner Werke zu billigen Preisen gekauft».
Für den Gegenwert von 3130 Franken erstand das Basler Kunstmuseum Aquarelle, Zeichnungen und Grafiken von Künstlern wie, Chagall, Corinth, Matisse, Kirchner, Kokoschka oder Rodin. Munchs «Madonna» kostete in Berlin 120 Reichsmark.
Die «Rundschau» hat den neuen Präsidenten der Kunstkommission für das Basler Kunstmuseum, Rechtsprofessor Felix Uhlmann, mit dem Befund konfrontiert. Uhlmann räumt ein, dass die Medienmitteilung des Regierungsrates «möglicherweise fehlerhaft» sei.
Uhmann bekräftigt aber den ablehnenden Entscheid zum Restitutionsbegehren der Erben. Auch wenn man gewusst habe, dass es sich um Glasers Sammlung handelte und die Preise günstig waren, habe es sich bei der Auktion 1933 nicht um einen Zwangsverkauf gehandelt. Glaser, so argumentiert Uhlmann, hätte sich nach dem Tod seiner ersten Ehefrau 1932 ohnehin von seinen Besitztümern trennen wollen.
Kritik aus Bern
Einer Rückgabe von Bildern aus der Berliner Auktion zugestimmt haben bislang vier deutsche Museen sowie das Rijksmuseum in Amsterdam. Im Oktober erfolgte eine weitere Restitution durch eine deutsche Privatsammlung. Felix Uhlmann aber verweist auf einen ebenfalls abschlägigen Entscheid der Londoner Courtauld Gallery von 2009.
Die Raubkunst-Diskussion hat in der Schweiz neuen Auftrieb erhalten, seit sich das Kunstmuseum Bern mit der Annahme des Gurlitt-Erbes dazu verpflichtet hat, die deutsche Raubkunst-Definition anzuwenden. Danach sind nicht nur die von den Nazis beschlagnahmten Kunstwerke an ihre Vorbesitzer zurückzugeben, sondern auch Werke, welche unter dem Druck des NS-Regimes von ihren zumeist jüdischen Eigentümern verkauft worden sind.
Marcel Brüllhart, Stiftungsrat des Berner Kunstmuseums, kann die Haltung des Basler Museums im Fall Glaser nicht nachvollziehen: «Die Begründung von 2008 kann man unter heutigen Gesichtspunkten nicht mehr aufrechterhalten.»