Darum geht es: Neben dem Bundesfeiertag am 1. August soll es einen zweiten Schweizer Nationalfeiertag geben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion von Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler angenommen, wonach jeweils am 12. September der Gründungstag des Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 gefeiert werden soll.
Das passierte am 12. September 1848: «Die Schweiz als Bundesstaat ist am 12. September 1848 aus der Wiege gehoben worden», erklärt Eva Maria Belser, Professorin vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg. Damals habe die Tagsatzung die erste Bundesverfassung der Schweiz für angenommen erklärt und sie als Grundgesetz der Eidgenossen in Kraft gesetzt.
Der 12. September war Belser zufolge der grosse Wendepunkt, an dem souveräne Kantone ihre Souveränität teilweise aufgaben, um ein neues Staatsgebilde, die Schweizerische Eidgenossenschaft, entstehen zu lassen. «Davor war die Schweiz ein Staatenbund, also ein sehr komplexes, chaotisches Geflecht von Verträgen und Allianzen. So gesehen ist am 12. September tatsächlich Fundamentales passiert für die Schweiz», sagt die Professorin für Verfassungsrecht.
Das sagt der Motionär: Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) gab zu bedenken, dass der Gründungstag des Bundesstaates bisher kaum beachtet werde. «Im internationalen Kontext gesehen, handelt es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis. Inmitten von Monarchien und Zeiten von hierarchischen Gesellschaftsordnungen haben unsere Vorfahren ein Juwel geschaffen», begründete der Mitte-Nationalrat seinen Antrag am Donnerstag.
Darum ist der Bundesrat dagegen: Der bislang einzige Nationalfeiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 eingeführt. «Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert», begründete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Sondersession.
Zudem habe man die Gründung des Bundesstaates erst kürzlich im Rahmen des 175-Jahr-Jubiläums gefeiert. Darüber hinaus seien die Kantone für die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage zuständig. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss letztlich auch ab, weil ein zusätzlicher Feiertag aus seiner Sicht mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre.
Das würde ein zweiter Nationalfeiertag kosten: «Mit Daten von 1980 bis und mit 2021 ergibt sich die grobe Schätzung, dass ein zusätzlicher Feiertag das reale BIP eines Jahres um 0.04 Prozent senkt», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage. Konkret würde also ein neuer Feiertag rund 293 Millionen Franken Einbusse an der jährlichen Wirtschaftsleistung bedeuten.
Als Nächstes geht die Motion an den Ständerat – stimmt auch dieser zu, muss der Bundesrat handeln.