- Das Departement des Innern (EDI) von Gesundheitsminister Alain Berset hat wegen Amtsgeheimnisverletzung eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
- Grund sind Indiskretionen, mit denen Medien seit Monaten detailliert über Corona-Massnahmen informiert haben, bevor sie vom Bundesrat bekannt gegeben worden sind.
- Die Bundesanwaltschaft hat darum Anfang März ein Strafverfahren eingeleitet.
Wegen der Indiskretionen hat das Departement des Innern (EDI) bereits im Januar Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) eingereicht. Das sagte Departements-Sprecher Peter Lauener der Agentur Keystone-SDA und bestätigte damit einen Artikel von Blick (online).
Die BA hat am 8. März schliesslich ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das Verfahren sei hängig, bestätigte die BA auf Anfrage.
Auch im Vorfeld des Entscheids des Bundesrats, das Rahmenabkommen mit der EU (InstA) nicht abzuschliessen, war es zu Indiskretionen gekommen, worauf der Bundesrat ebenfalls Strafanzeige eingereicht hat, wie am Wochenende bekannt wurde. Die BA eröffnete auch in diesem Fall ein Strafverfahren.