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Kantonaler Flickenteppich bei Corona-Bekämpfung?
Aus Rendez-vous vom 10.07.2020. Bild: Keystone
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Der Corona-Föderalismus «Kantone dürfen in bestimmten Bereichen strenger sein»

In der Schweiz gilt aktuell die «besondere Lage» und nicht mehr die «ausserordentliche». Deshalb haben die Kantone nun wieder mehr Kompetenzen. Das führt dazu, dass in den Kantonen verschiedene Regeln und Massnahmen gelten. SRF-Bundeshausredaktor Curdin Vincenz erklärt die Hintergründe und wo die Probleme liegen.

Curdin Vincenz

Bundeshausredaktor

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Curdin Vincenz arbeitet seit 1998 für SRF. Seit 2016 berichtet er über das Geschehen im Bundeshaus – mehr als fünf Jahre für das Radio und seit Juni 2022 für das Fernsehen. Zuvor war er unter anderem als Regionalkorrespondent in Zürich und als Moderator der Radiosendung «Rendez-vous» tätig. Er hat an der Universität Bern Geschichte und Politikwissenschaft studiert.

SRF News: Ist es im Sinne des Bundesrats und der Bevölkerung, wenn jeder Kanton in verschiedenen Bereichen neue Einschränkungen vorgibt?

Curdin Vincenz: Im Sinne des Bundesrats ist es auf jeden Fall. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Gesundheitsminister Alain Berset haben gesagt, die Idee sei, dass die Kantone bei den vergleichsweise tiefen Fallzahlen, die regional unterschiedlich sind, lokal handeln und Einschränkungen machen können, um einen Ausbruch zu bekämpfen. Darum brauche es eben unterschiedlichen Regeln.

Für den Bundesrat ist das ganz im Sinne der Bevölkerung. Daneben gibt es aber auch Bereiche, wo es kaum Sinn ergeben würde, wenn jeder Kanton anders entscheidet, zum Beispiel bei der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Darum hat hier der Bundesrat eine landesweite Regelung verfügt.

Der Bundesrat nimmt in Kauf, dass in der Corona-Bekämpfung ein Flickenteppich entsteht. Aber den Kantonen sind auch Grenzen gesetzt. Wie weit dürfen sie rechtlich gehen?

Die Faustregel ist: Wenn der Bund etwas regelt, dürfen die Kantone nicht weniger streng sein. Das heisst, ein Kanton darf nicht sagen, «wir lassen tausend Leute in einen Club» und er darf auch nicht sagen «wir haben so tiefe Fallzahlen, wir heben die 1.5-Meter-Regel auf». Sie würden damit die Zugangsbeschränkungen für Läden aufheben.

Aber die Kantone dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Bereichen strenger sein. Das gilt zum Beispiel bei der Obergrenze von Gästen in einem Club oder bei Veranstaltungen oder bei der Maskenpflicht in öffentlichen Lokalen.

Nun hat der Kanton Aargau den Zutritt zu Clubs weiter beschränkt, Zürich nicht. Da besteht doch die Gefahr, dass die Leute einfach in den anderen Kanton ausweichen. Ist das im Sinne der Pandemie-Bekämpfung?

Da sprechen Sie den wunden Punkt dieser Strategie an. Einen Ausbruch lokal zu bekämpfen, ist das eine. Aber wenn die Leute mobil sind, sich bewegen dürfen, kann sich so ein Infektionsherd über die Kantonsgrenzen hinweg ausbreiten. Man hat das bei einem Fall in Zürich gesehen, der im Aargau zu weiteren Ansteckungen führte.

Die Kantone versuchen zusammenzuarbeiten. Darum haben ja die Nordwestschweizer Kantone, Aargau, Solothurn und die beiden Basel die Obergrenze für Club-Besucher gesenkt. In der Ostschweiz versucht man etwas Ähnliches zusammen mit dem Kanton Zürich. Am Freitagnachmittag treffen sich die zuständigen Regierungsräte dieser Kantone mit dem Ziel, eine gemeinsame Haltung zu finden.

Das Gespräch führte Brigitte Kramer.

Rendez-vous am Mittag, 10.07.2020, 12:30 Uhr ; 

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