Als ob es der Ständerat geahnt hätte: Unabhängig vom aktuellen Fifa-Skandal berät die kleine Kammer in der anstehenden Sommersession das Thema Korruption. Genau genommen geht es um die Revision des Korruptionsstrafgesetzes. Die Bestechung Privater soll neu bewertet werden.
Nach aktueller Rechtslage ist Korruption nur dann strafbar, wenn es dadurch zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Dies, weil Korruption in die Gesetzgebung zum unlauteren Wettbewerb eingeordnet ist. Das hat allerdings zur Folge, dass sie nicht strafbar ist, wenn die Konkurrenzsituation fehlt – und das ist bei Verbänden naturgemäss der Fall. Davon sind in der Schweiz Dutzende beheimatet, wie zum Beispiel das Internationale Olympische Komitee (IOC), der Weltfussballverband (Fifa), der europäische Fussballverbadn (Uefa) und der Internationale Eishockeyverband (IIHF).
Privatbestechung als Offizialdelikt
Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Dieser Umstand «wurde insbesondere im Zusammenhang mit Bestechungsskandalen in internationalen Sportverbänden kritisiert. Mit der neuen Regelung sind in Zukunft auch solche Bestechungshandlungen, beispielsweise bei der Vergabe grosser Sportanlässe, strafbar», heisst es in seiner Botschaft vom 30. April 2014.
Die bisherige Hürde in diesen Fällen sei zu hoch, heisst es darin. Damit überhaupt eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann, muss ein Betroffener erst einmal Anzeige erstatten. Wer aber soll Anzeige erstatten, wenn durch die Bestechung kein unlauterer Wettbewerb entsteht? Geht es nach dem Bundesrat, soll deshalb die Privatbestechung zum Offizialdelikt erklärt werden, «weil eine konsequente Verfolgung der Privatbestechung im öffentlichen Interesse liegt». Bestechung bei der Vergabe grosser Sportanlässe wäre nach Auslegung des Bundesrats dann strafbar.
Mahnende Worte
Nicht bei allen Politikern stossen die Bundesratsvorschläge auf Begeisterung. Für Ständerat Robert Cramer (Grüne/GE) geht die Anti-Korruptions-Vorlage des Bundesrates in die richtige Richtung, aber sie gehe deutlich zu wenig weit, erklärt er gegenüber SRF News. «Dies machen die Ermittlungen der USA und des FBI gegen die Fifa deutlich. Die Schweiz muss sich ähnliche Instrumente geben, damit sie die Korruption glaubwürdig und wirkungsvoll bekämpfen kann», sagt er.
Für SP-Nationalrat Daniel Jositsch (ZH) sind die Gesetzesänderungen gar «blosse Kosmetik». Laut Jositsch gebe es nur eine «wirkungsvolle Massnahme» und das sei das «Whistleblowing», sagt er gegenüber SRF News. «Nur solche Whistleblower sind regelmässig in der Lage, solche Fälle zu melden und damit die Strafverfolgung auszulösen. Heute aber ist es paradoxerweise so, dass sich diese Insider auf unsicherem rechtlichem Terrain bewegen und daher regelmässig wegen ihren Informationen selbst strafrechtlich verfolgt werden», ergänzt er.
Kommission will Revision «light»
Die Ständeratskommission für Rechtsfragen will hingegen weniger weit gehen als der Bundesrat. Anders als die Regierung will sie keine generelle Verschärfung des Korruptionsstrafrechts auf Private. Nur in schweren Fällen sollen Private demnach von Amts wegen verfolgt werden, heisst es in einer Medienmitteilung vom 16. Januar 2015. Bestünde keine Gefährdung oder Verletzung des Öffentlichen Interesses, soll der Täter wie bisher nur auf Antrag verfolgt werden, erklärt die Kommission.
Nationalrat Roland Büchel (SVP/SG) fordert bei «10vor10» mit Blick auf die anstehende Debatte im Ständerat ein hartes Durchgreifen gegen korrupte Sportfunktionäre der internationalen Sportverbände. Man müsse aber aufpassen, dass die Leute in den kleinen Vereinen nicht belästigt würden.