Nachdem Genf den Fahrdienst vor einem Monat verpflichtet hat, Sozialabgaben für die Fahrer zu bezahlen und ansonst die Lizenz entziehen will, kommt nun auch der Unfallversicherer Suva in einem Urteil zum Schluss: Uber muss Sozialleistungen bezahlen. Diesen Moment wollen die Gewerkschaften nutzen.
Sie erhöhen den Druck auf die Kantone, in denen Uber seine Dienste anbietet und haben entsprechende Briefe geschrieben. «Die Kantone sind aufgerufen zu entscheiden, ob eine Firma unter das Arbeitsgesetz fällt oder nicht. Das müssen sie von Gesetzeswegen entscheiden. Das haben die Kantone nicht gemacht. Sie ignorieren das Problem und stecken den Kopf in den Sand», sagt Roman Künzler von der Gewerkschaft Unia.
Basel wartet auf höchstrichterlichen Entscheid
Mit diesem bisher nicht gefallenen Entscheid begründen denn auch der Kanton Zürich oder Basel-Stadt ihre Zurückhaltung im Umgang mit Uber und der allfälligen Unterstellung unter ein Arbeitsgesetz.
Der Kanton Zürich schreibt: «Für die Klärung der zentralen und strittigen Frage, ob es sich bei den Uber-Fahrer und Fahrerinnen um unselbstständig oder selbstständig Erwerbende handelt, sind die Sozialversicherungen und nicht die Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Sobald ein höchstrichterlicher Entscheid vorliegt, wird das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit entsprechend seiner Zuständigkeit Kontrollen der Arbeits- und Lohnbedingungen bei Uber-Fahrer vornehmen.»
Und in Basel-Stadt heisst es. «Der Ausgang des (Leit-) Verfahrens vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich bzw. Bundesgericht steht noch aus. Der Kanton Basel-Stadt geht wie die Schweizerische AHV und die kantonalen Ausgleichskassen davon aus, dass Uber als Arbeitgeber zu betrachten ist und somit von ihm Sozialversicherungsbeiträge für Fahrerinnen und Fahrer zu entrichten sind.»
Suva sieht Fahrer als unselbstständig erwerbend
Spätestens seit 2016 lehnt die für das Transportgewerbe zuständige Suva die Gesuche von damaligen Uber-Fahrern um Anerkennung als Selbstständige ab und sagt somit, Uber müsse in der Funktion als Arbeitgeber Sozialleistungen bezahlen. Die Suva hat nun in einem Fall, der das Zürcher Sozialversicherungsgericht im Sommer vor einem Jahr an die Suva zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, erneut entschieden. Das Schreiben hält fest: «Uber B.V. ist Vertragspartner der Fahrer» und dass der Fahrer im konkreten Streitfall «bezüglich seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber Uber B.V. als unselbstständig erwerbend gilt.»
Uber ist die Flexibilität wichtig
Uber lehnt dies ab. In einer Stellungnahme schreibt das Unternehmen: «Den Fahrern, die die Uber App verwenden, steht es vollkommen frei, wann und wie sie diese nutzen möchten. Diese Flexibilität und Freiheit sind das, was die Fahrer am meisten schätzen und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, diese zu bewahren und gleichzeitig den Schutz der Selbständigen in der Schweiz zu verbessern.»
Die Frage, ob Uber Plattform oder Arbeitgeber ist, wird noch durch verschiedene Instanzen gehen. Schlussendlich werden die Gerichte hier ein Urteil fällen müssen.