Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» nervt sich: «Es ist absolut willkürlich, wie das Sortiment in den Läden im Moment ausschaut. Warum darf man Backpapier kaufen, aber keine Bomben für den Rahmbläser?», will die Frau aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wissen. Weshalb darf sie in der Filiale in ihrem Dorf keine Glühbirnen kaufen, aber ein Dorf weiter in der anderen Filiale schon?
Die Kundin sagt, was viele denken: «Es ist wohl nicht der Sinn der Corona-Verordnung, dass die Leute nun von Filiale zu Filiale fahren und sich die Waren zusammensuchen.»
Migros: «Keine Chance auf einheitliche Handhabung»
Auch bei den grossen Detailhändlern Migros und Coop kennt man das Problem und ist nicht glücklich. Coop schreibt auf Anfrage von «Espresso»: «Wir stellen fest, dass es keine detaillierte Liste gibt, die klar definiert, was zu den Gütern des täglichen Gebrauchs gehört. Dies kann situativ zu unterschiedlichen Interpretationen führen.»
Wegen dieser «unterschiedlicher Interpretationen» kann es auch passieren, dass die Polizei im Auftrag der Gemeinde mit Klebeband Regale und Produkte absperrt. So geschehen etwa in der Goldküstengemeinde Küsnacht. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtete, verboten die Beamten der dortigen Migros-Filiale, Batterien zu verkaufen. «Jede Gemeindebehörde und Kantonsbehörde interpretiert leider die Liste der Dinge des täglichen Gebrauchs etwas anders. Das führt zu Chaos und Frust bei den Kundinnen und Kunden», sagt Migros-Sprecher Marcel Schlatter. Und er sagt deutlich: «Wir sind ein sogenannter Voll-Sortimentler und sind dazu da, die Landesversorgung sicher zu stellen. Also lasst uns unseren Job machen.»
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BAG: Behörden sollen die Verordnung einheitlich umsetzen
Auf Anfrage schreibt das Bundesamt für Gesundheit BAG, es sei tatsächlich nicht immer einfach, zu verstehen, was zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehöre. Dazu seien Erläuterungen über einen Link abrufbar, eine exemplarische Auflistung von möglichen Gegenständen, die dem täglichen Bedarf dienten.
«Der Bund gibt auf entsprechende Fragen der zuständigen kantonalen Behörden klare Auskünfte, um zu erreichen, dass diese Behörden die Verordnung einheitlich umsetzen. Beispielsweise haben wir im Rahmen von Anfragen mitgeteilt, dass Socken, Unterwäsche, Babyartikel (ausser Windeln), Pfannen, PC, Campingartikel, Geschirr, Elektrogeräte und Küchenutensilien nach Auslegung des BAG und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen keine Gegenstände für den täglichen Bedarf sind.»
Batterien hingegen gehörten zum täglichen Bedarf. Das BAG bemühe sich, die Erläuterungen regelmässig nachzuführen und zu ergänzen, damit die Kantone möglichst konkrete Vorgaben hätten.