Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat eine schweizweit einheitliche Umsetzung der Regelungen für Grossveranstaltungen gefordert. Es brauche griffige Bewilligungskriterien auf nationaler Ebene.
Die Mehrheit der Kantone habe sich in der Anhörung für eine Verlängerung des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Jahr ausgesprochen, hält die GDK aber fest. Begründet worden sei dies mit der nach wie vor instabilen epidemiologischen Lage.
Nach dem Entscheid des Bundesrates seien nun möglichst einheitliche Bewilligungskriterien nötig. Diese Kriterien, zu denen taugliche Schutzkonzepte gehörten, gelte es nun auszuarbeiten und in der Covid-19-Verordnung besondere Lage zu verankern.
Der Branchenverband der Schweizer Konzertveranstalter begrüsst den Entscheid des Bundesrates, Grossveranstaltugen ab Oktober wieder zuzulassen.
«Noch keine Normalität»
Der Entscheid gebe den Veranstaltern die längst nötige Perspektive für das nächste Jahr, sagte Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association.
Aber für Breitenmoser ist klar: Auch wenn die Kantone in einigen Wochen wieder Bewilligungen für Konzerte und andere grössere Veranstaltungen erteilen können: «So etwas wie Normalität wird in unserer Branche erst gegen Mitte oder sogar Ende 2021 eintreten.»
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) begrüsste die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen für die Event- und Sportbranche. Auch zahlreiche KMU profitierten als Zulieferer und Anbieter von Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten von diesem Schritt, hiess es.