Darum geht es: Im Sommer haben sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss zur Reform der Pensionskasse geeinigt. Diesen Vorschlag von Arbeitgeberverband, Travail Suisse und Gewerkschaftsbund hat der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis März 2020. Voraussichtlicher Kostenpunkt der Reform für die Versicherten: Knapp 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Das ist geplant: Der Mindestumwandlungssatz soll von 6.8 auf 6 Prozent sinken. Das führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent. Als Kompensation sollen bis 34-Jährige mehr Lohnprozente in die zweite Säule einzahlen, während die Lohnabgaben bei älteren Altersgruppen etwas sinken.
Weiter soll ein grösserer Teil des Lohns versichert werden; dafür wird der Koordinationsabzug von 24'800 auf 12'400 Franken gesenkt. Das kommt Teilzeitangestellten – damit vielen Frauen – und Personen mit tiefem Einkommen zugute. Die Sozialpartner hoffen, dass die Reform bis 2022 in Kraft gesetzt werden kann.
Das sagt Sozialminister Alain Berset: Die Sozialpartner hätten während 1.5 Jahren intensiv an dieser Vorlage gearbeitet. Er hofft, dass dieser Kompromiss eine breite Unterstützung in der Bevölkerung findet, denn: «Die materielle Sicherheit ist eine existenzielle Frage, die uns alle etwas angeht.»
Ich glaube nach wie vor, dass es eine Zukunft für die zweite Säule gibt. Aber es ist nicht die Zukunft, wie wir sie uns in den 90er-Jahren vorgestellt haben.
Ziel des Bundesrats ist, bis im Herbst 2020 eine entsprechende Botschaft ans Parlament zu überweisen. «Ich glaube nach wie vor, dass es eine Zukunft für die zweite Säule gibt. Aber es ist nicht die Zukunft, wie wir sie uns in den 90er-Jahren vorgestellt haben.»
Lösung für die Übergangsgeneration: Die Linke hat eine Senkung des Umwandlungssatzes bereits zweimal erfolgreich an der Urne gestoppt. Die Sozialpartner haben sich nun jedoch als Ausgleich für den sinkenden Umwandlungssatz auf einen Rentenzuschlag geeinigt. Damit sollen das Rentenniveau gehalten und die Renten für tiefere Einkommen sofort verbessert werden. Der Zuschlag soll durch einen zusätzlichen Beitrag von 0.5 Prozent auf allen Einkommen bis 853‘200 Franken solidarisch finanziert werden.
Das ist der Knackpunkt: Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt eine Erhöhung der Beiträge ab, da sie schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz seien. Höhere Beiträge würden die Wettbewerbsfähigkeit schmälern, weil sie Produkte verteuerten. Zudem schaffe sich in der zweiten Säule jeder Versicherte mit Unterstützung des Arbeitgebers sein eigenes Altersguthaben – eine Umverteilung dürfe hier deshalb nicht stattfinden. Eine Senkung des Umwandlungssatzes befürwortet der Verband der KMU aber.