- Die Helsana-Krankenkasse hat mit ihrem digitalen Bonusprogramm gegen Datenschutzrichtlinien verstossen.
- Zu diesem Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage des eidgenössischen Datenschützers.
- Mit der Smartphone-App «Helsana plus» erhalten Versicherte Pluspunkte, die ihnen von der Helsana gutgeschrieben werden.
Wer vom Bonusprogramm profitieren wollte, gab bei der Registrierung in der Smartphone-App sein Einverständnis, dass Daten von der Grundversicherung abgefragt werden können. Das sei rechtswidrig, befand das Bundesverwaltungsgericht – und bestätigte damit den Datenschützer.
Helsana hatte den Registrierungsprozess bereits angepasst, darum ergäben sich aus dem Urteil keine Konsequenzen für die Versicherung, teilt ein Helsana-Sprecher mit.
Der Datenschützer störte sich aber nicht nur an der Registrierung, sondern erachtete grundsätzlich Boni für Grundversicherte als rechtswidrig. Es handle sich um versteckte Prämienverbilligungen, die durch das Krankenversicherungsgesetz vorboten seien, argumentierte er.
90'000 Personen nehmen teil
Das Bundesverwaltungsgericht liess diese heikle Frage offen, liess aber durchblicken, dass es das Bonusprogramm auch in der Grundversicherung mit dem KVG für vereinbar erachtet. Vor allem aber sei das keine datenschutzrechtliche Frage, befanden die Richter und pfiffen damit den Datenschützer in diesem Punkt zurück.
Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Am Bonusprogramm der Helsana nehmen derzeit mehr als 90'000 Versicherte teil.