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Wegen umstrittener App Datenschützer zerrt Helsana vor Gericht

  • Der eidgenössische Datenschützer reicht beim Bundesverwaltungsgericht demnächst eine Klage gegen die Krankenversicherung Helsana ein.
  • Der Grund ist die umstrittene Helsana-App. Mit dieser können Versicherte in der Grundversicherung Punkte sammeln und erhalten danach Geld zurückerstattet.
  • Der Datenschützer verlangte von Helsana, die App nicht mehr anzubieten. Doch die Krankenkasse widersetzt sich.

30 Tage hat die Helsana Zeit gehabt, um sich zu den Auflagen des Datenschützers zu äussern. Dieser hatte Ende April von der Helsana unter anderem verlangt, die Helsana-Plus-App den Grundversicherten nicht mehr anzubieten. Für die Rückerstattung von Prämiengeldern gebe es in der Grundversicherung keine gesetzliche Grundlage, so die Begründung.

Helsana pfeift auf Empfehlungen des Datenschützers

Nun hat die Helsana auf die Empfehlungen des Datenschützers reagiert. Helsana-Mediensprecher Stefan Heini sagt: «Wir haben dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten offiziell mitgeteilt, dass wir seine Empfehlungen nicht umsetzen werden.»

Mit anderen Worten: Auch wer bei der Helsana nur grundversichert ist, darf weiterhin Punkte sammeln mit sportlichen Aktivitäten, gesunder Ernährung oder Vorsorgeuntersuchungen. Indem sie sich widersetzt, zwingt die Helsana den Datenschützer dazu, vor Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Eine Sprecherin des Datenschützers bestätigt, dass ihr Amt daran sei, die Klage vorzubereiten. Sie werde demnächst eingereicht.

Medienrummel schadet App offenbar nicht

Bei der Helsana begrüsst man diesen Schritt: «Wir teilen die Rechtsauffassung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nicht und würden deshalb eine Klärung dieser Grundsatzfragen vor Gericht begrüssen», so Sprecher Stefan Heini.

Mit der Helsana Plus-App können Grundversicherte maximal 75 Franken jährlich verdienen. Weil Prämienrückerstattungen in der Grundversicherung grundsätzlich unzulässig sind, zahlt die Helsana die Rückerstattungen aus dem Topf der Zusatzversicherungen aus.

Der Datenschützer ist jedoch der Meinung, dass auch diese Querfinanzierung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Helsana-Plus-App selbst hat der Medienrummel nicht geschadet: Die Nutzungszahlen steigen laut Helsana nach wie vor.

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