Die Idee leuchtet ein: Alle wichtigen Gesundheitsunterlagen sollen digital an einem Ort abgelegt sein. Röntgenbilder, Impfausweis oder Medikamentenliste werden in einem sogenannten elektronischen Patientendossier gesammelt. Medizinische Fachpersonen können mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten auf die Daten zugreifen. Ärztinnen, Apotheker oder Physiotherapeutinnen können für sie wichtige bestehende Unterlagen nutzen, erneute Untersuchungen werden vermieden, so der Plan.
Ein elektronisches Patientendossier kann momentan in drei Regionen eröffnet werden. Neben dem Pionier-Kanton Aargau ist dies auch in der Südostschweiz und der Romandie möglich.
Elektronisches Dossier soll dem Namen gerecht werden
Der Aargau führte Ende 2020 als erster Kanton das elektronische Patientendossier (EPD) ein. Der Gesundheitsdirektor eröffnete medienwirksam das erste Dossier. Damit ist er einer der wenigen, die ein EPD haben. Erst etwa 500 Personen sind es im Aargau – bei rund 700'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Von einem Millionenflop und Reformbedarf war in den Medien die Rede.
Mit ein Grund für den harzigen Start: Die Eröffnung eines elektronischen Dossiers ist umständlich. Unter anderem muss man dafür mit einem ausgedruckten und unterschriebenen Formular bei einer von vier bestimmten Aargauer Poststellen vorbeigehen. Dies, weil die betreffende Person eindeutig identifiziert werden muss.
Es soll nun aber einfacher werden – und das bis im Sommer. Das elektronische Patientendossier soll seinem Namen gerecht werden, erklärt Nicolai Lütschg, Geschäftsführer der Stammgemeinschaft eHealth Aargau, welche das EPD im Kanton anbietet. «Es wird eine Identifikation über eine Videoverbindung geben. Dabei werden der Ausweis und die Daten der Patientinnen oder Patienten geprüft, die ein Dossier erstellen wollen.»
Es wird eine Identifikation über eine Videoverbindung geben.
Die aktuelle Lösung sei vor über zehn Jahren designt worden, so Lütschg. Das EPD müsse nach dieser Zeit «entschlackt» werden. Das angedachte einfachere Vorgehen für die Eröffnung ist allerdings noch nicht bewilligt. Derzeit prüft das Bundesamt für Justiz, ob die Idee von eHealth Aargau rechtlich machbar ist.
Geld ausgeben, damit Ausgaben nicht vergebens waren
Um mehr Personen zur Eröffnung eines elektronischen Dossiers zu animieren, will der Kanton Aargau Werbung und Kommunikation intensivieren. «Insbesondere muss man der Bevölkerung den Nutzen des EPD aufzeigen», sagt Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit. «Die Leute müssen das Vertrauen haben, dass der Datenschutz gewährleistet ist und ihre Daten sicher sind.»
Die Aargauer Stammgemeinschaft wird dazu finanziell unterstützt. Der Regierungsrat hat für die nächsten vier Jahre eine Million Franken bewilligt. «Es wurde bereits viel Geld ausgegeben. Der Bund hat viel Geld ausgegeben, die Kantone haben viel Geld ausgegeben und die Leistungserbringer haben viel Geld ausgegeben. Darum ist es berechtigt, dass man nochmals eine Offensive startet – damit die bereits getätigten Ausgaben nicht vergebens waren.» In den Aufbau wurden bisher bereits mehrere Millionen Franken investiert.
Es wurde bereits viel Geld ausgegeben.
Zudem seien seit Anfang Jahr alle neuen ambulanten Leistungserbringer verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen, wenn sie über die Krankenkassen abrechnen wollen. Dadurch soll die Verbreitung ebenfalls zunehmen, so Hürlimann.