- Fährt ein Lastwagenchauffeur mit seinem Motorrad zu schnell, wird ihm unter Umständen der Führerausweis entzogen, und zwar auch für den Lastwagen.
- Das soll sich ändern, aber nur in leichten Fällen.
- Der Ständerat folgt nun dem Nationalrat und will die «doppelte Strafe für Berufsfahrer» abschaffen.
Zwei Motionen standen zur Debatte. Die zentrale Frage bei beiden Vorstössen: Soll ein Führerausweisentzug für Berufsfahrerinnen und -fahrer auf eine Fahrzeugkategorie beschränkt werden können?
Bisher gilt: Wer mehrere Führerscheine hat und einen davon verliert, der verliert alle. Die Kommission war der Meinung, dass die Berufsfahrerinnen und -fahrer mit der heutigen Regelung rasch in ihrer Existenz bedroht sein können. Sie forderte deswegen mehr Flexibilität bei leichten Verstössen.
An den Ansprüchen der Verkehrssicherheit solle aber nicht gerüttelt werden, sagte Kommissionssprecher Stefan Egler (CVP/GR). Auch sollten Berufsfahrer nicht privilegiert behandelt werden. Nach Ansicht der Kommission riskieren Berufsfahrer aber bei Führerausweisentzug, den Arbeitsplatz zu verlieren, was einer doppelten Bestrafung gleichkomme.
Die Behörden sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, bei leichten Widerhandlungen zwischen den Fahrzeugkategorien zu differenzieren, den Ausweis also nur für eine bestimmte Kategorie zu entziehen.
Keine Gnade bei schwereren Verstössen
Bei mittelschweren und schweren Verstössen soll eine solche Differenzierung hingegen nicht möglich sein. Eine Motion von Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP/AG) mit diesem Ziel lehnte die kleine Kammer mit 22 zu 20 Stimmen ab. Diese ist vom Tisch.
Der Bundesrat hatte beide Motionen abgelehnt. «Der Führerausweis wird nicht wegen nichts entzogen», sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Sie erinnerte auch daran, dass ein differenzierter Entzug schon heute möglich sei. Zudem könne ein Entzug aufgeschoben werde, zum Beispiel auf die Ferien.