Mit einem Grossaufgebot präsentierte der Kanton St. Gallen am Mittwochmittag seine Massnahmen gegen eine potenzielle Energiemangellage im Herbst und anstehenden Winter. Gleich drei Regierungsräte, die Handelskammer, die Strom- und Gasorganisationen sowie die Gemeindepräsidenten verkündeten den Stand der Dinge.
Die Energiemangellage sei unbedingt zu verhindern, lautet die Botschaft. Denn dann seien auch die Privatpersonen betroffen. «So müssten sie mit mehrstündigen Stromunterbrüchen oder Gasliefereinschränkungen rechnen», schreibt der Kanton in der dazugehörigen Mitteilung.
Damit es nicht so weit kommt, soll bereits jetzt Energie gespart werden. «Was jetzt eingespart wird, ist im Winter verfügbar», sagen die Beteiligten: Der Kanton empfiehlt diese Massnahmen den Unternehmen und Privatpersonen:
- Beschränkung der Raumtemperatur auf höchstens 19 bis 20 Grad
- Aussenbeleuchtung abschalten, ausser sie ist sicherheitsrelevant
- Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in Innenräumen
- Leuchtreklamen und Schaufenster von 22 bis 6 Uhr ausschalten
- Apparate wie Lampen, Drucker und Router nach Gebrauch ausschalten
- Umrüsten auf energiesparende Leuchten und Bewegungsmelder vorantreiben
- Sensibilisierung des Personals
Mit den Massnahmen für Geschäfte, Privatpersonen und öffentliche Hand orientiert sich der Kanton St. Gallen an der Kampagne des Bundes. Mit diesem ersten Paket wolle man mindestens 5 Prozent an Strom und 15 Prozent an Gas einsparen. Würde dies nicht reichen, käme ein zweites Massnahmenpaket zum Zug. Vorgesehen wäre dann beispielsweise, wo möglich, das Warmwasser an Wasserhähnen in Verwaltungsgebäuden abzuschalten.
Auch wenn sich die Mangellage zuspitzen sollte, wollen die Kantone gewappnet sein. In der Ostschweiz bereiten zum Beispiel die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke im Auftrag des Kantons die Umsetzung von möglichen Bundesverordnungen vor: Einschränkungen und Verbote nicht zwingender Geräte, die Kontingentierung von Grossverbrauchern oder rollierende Netzabschaltungen. Solche Vorbereitungen laufen auch in anderen Kantonen.
Der Fahrplan des Bundes
Im Juli 2022 veröffentlichte der Bund ein Faktenblatt mit einer abgestuften Massnahmenstrategie. Zuerst gibt es Sparappelle an alle Verbraucher, wie es der Kanton St. Gallen beispielsweise am Mittwoch tat. Bei anhaltender Mangellage kämen zusätzlich Verbote oder Einschränkungen nicht zwingend benötigter Anlagen und Geräte dazu (z.B. Saunen oder Leuchtreklamen).
Hält die Mangellage weiter an, wären die nächsten Schritte zuerst eine Kontingentierung für Grossverbraucher bis hin zur Ultima Ratio: temporäre Netzabschaltungen. Die Entscheidungshoheit hat hierbei jeweils der Bundesrat. Das Angebot lenken kann er über eine zentrale Steuerung der Kraftwerke oder auch durch Exportbeschränkungen.