- Investitionen aus der EU machen rund die Hälfte des Handelsvolumens an der Schweizer Börse aus. Der Entscheid über die Gleichwertigkeit der Börsenregulierung – die Börsenäquivalenz – aus Brüssel ist deshalb vital für die Schweiz.
- Diese ist eine einseitige Massnahme der EU. Gegen deren zeitliche Begrenzung kann der Bundesrat nicht vorgehen.
- Das Schweizer Versprechen der sogenannten Kohäsionsmilliarde für die EU könnte der Bundesrat allerdings rückgängig machen.
Brüssel möchte die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur für ein Jahr anerkennen. Die Frage der Börsenäquivalenz ist für die Schweizer Börse jedoch entscheidend, «weil ein erheblicher Anteil des Volumens auf unserer Handelsplattform aus dem EU-Raum kommt», erklärt SIX-Sprecher Julian Chan.
Banken und Investoren aus der EU sind für rund die Hälfte des Handelsvolumens an der Schweizer Börse verantwortlich. Fallen sie weg, so gerät der Börsenplatz in ernste Bedrängnis. Folglich hat die EU hier ein relativ grosses Druckmittel.
Ein erheblicher Anteil des Volumens auf unserer Handelsplattform kommt aus dem EU-Raum.
Und sie scheut nicht davor zurück, es einzusetzen. Eine schwierige Lage für die Schweiz, wie Christa Tobler, Professorin für Europarecht an der Universität Basel, sagt: «Sie kann relativ wenig machen. Eine Äquivalenzentscheidung ist eine einseitige Massnahme der EU. Es ist etwas, worauf man keinen Anspruch hat. Insofern bestehen wenig Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen.»
Als EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im November in Bern war, war man noch zuversichtlich, was die Börsenäquivalenz angeht. Deshalb erklärte sich die Schweiz auch bereit, die EU mit der Kohäsionsmilliarde zu unterstützen. Das Versprechen könnte die Schweiz wieder rückgängig machen. Auf die freundschaftlichen Worte Junckers folgt nun handfeste Interessenpolitik.
Eine Äquivalenzentscheidung ist eine einseitige Massnahme der EU. (...) Insofern bestehen wenig Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen.