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Ausschaffungen in Genf würden zur Hälfte scheitern
Aus 10 vor 10 vom 18.01.2016.
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Durchsetzungs-Initiative Die Grenzen der Durchsetzungsinitiative – am Beispiel Genf

Die Durchsetzungsinitiative der SVP polarisiert. Können kriminelle Ausländer automatisch ausgeschafft werden? Konkrete Zahlen aus dem Kanton Genf, die «10vor10» vorliegen, zeigen: Die Hälfte der Ausschaffungen könnte nicht vollzogen werden.

Im Kanton Genf hat der freisinnige Genfer Sicherheitsdirektor, Staatsrat Pierre Maudet, die Dossiers von allen ausländischen Erwachsenen auswerten lassen, die im August 2015 im Auftrag seines Kantons im Gefängnis sassen. Sein Fazit gegenüber «10vor10»: «Die Hälfte der Leute, die im vergangenen August im Kanton Genf im Gefängnis sassen – und die betroffen wären von der Durchsetzungsinitiative, könnten nicht ausgeschafft werden.»

Porträt Pierre Maudet.
Legende: Der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet hat die Konsequenzen der Durchsetzungsinitiative analysieren lassen. SRF

Grund seien zum Beispiel fehlende Verträge mit den betroffenen Rückübernahme-Ländern. Maudets Ergebnis: Von 965 kriminellen Ausländern im Kanton Genf müssten gemäss Durchsetzungsinitiative 507 Personen ausgeschafft werden. Tatsächlich in ihre Länder zurückgeführt würden schlussendlich nur die Hälfte, also rund 250 Personen.

«Wirkung ist vorhanden»

Albert Rösti, Berner SVP-Nationalrat, ist trotzdem überzeugt, dass die Durchsetzungsinitiative wichtig ist: «Ich kann Maudets Zahlen nicht interpretieren. Aber es ist Tatsache, dass die andere Hälfte ausgeschafft werden könnte – und das sind deutlich mehr als heute. Da ist sicher schon mal eine Wirkung vorhanden.»

Im Kanton Genf würden nach dem Vorschlag des Parlaments – im Vergleich zur Durchsetzungsinitiative – von den 965 kriminellen Ausländern nur die Hälfte, nämlich 260 Personen in Ausschaffungshaft landen. Von ihnen wiederum könnte die Hälfte nicht ausgeschafft werden. Die Durchsetzungsinitiative würde deshalb wesentlich teurer, sagt Sicherheitsdirektor Pierre Maudet.

Die Schweizer Stimmberechtigten stimmen am 28. Februar über die Durchsetzungsinitiative ab.

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