Das Beispiel der Durchsetzungsinitiative soll nicht Schule machen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) schlägt vor, dass solche Initiativen vom Parlament künftig erst behandelt werden, wenn die Umsetzung der ersten Initiative abgeschlossen ist.
«Es geht in keiner Art und Weise darum, die Volksrechte einzuschränken», sagte Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH) vor den Medien in Bern. Dass Initianten bei der Umsetzung einer Initiative mit einem weiteren Volksbegehren in den Gesetzgebungsprozess eingriffen, könne jedoch nicht hingenommen werden.
Theoretisch könnte das Parlament sich nämlich mit einer ganzen Kaskade von Initiativen zur selben Verfassungsbestimmung konfrontiert sehen, gab Diener zu bedenken. Es handle sich um ein neues Phänomen, für das es eine Lösung brauche.
Durchsetzungsinitiativen später behandeln
Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, sollen deshalb künftig die Fristen für die parlamentarische Behandlung von «nachgeschobenen» Volksinitiativen erst dann zu laufen beginnen, wenn die Frist für die Umsetzung der ersten Initiative abgelaufen ist.
Dies soll dem Gesetzgeber die Umsetzung einer Verfassungsbestimmung ermöglichen, ohne dass er gleichzeitig schon zu einer weiteren Initiative zur selben Verfassungsbestimmung Stellung nehmen muss. Damit würde also verhindert, dass die Initianten bei der Umsetzung mit Durchsetzungsinitiativen Druck ausüben können, wie die SVP dies bei der Ausschaffungsinitiative getan hat.
Von einer neuen Regelung könnten auch Initiativen betroffen sein, die einen Volksentscheid rückgängig machen wollen – etwa die Initiative «Raus aus der Sackgasse», die nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative lanciert wurde.
Knapper Entscheid
Allerdings dürfte die vorgeschlagene Regelung noch zu Diskussionen Anlass geben. Die Ständeratskommission hat sich äusserst knapp für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen, bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid von GLP-Ständerätin Verena Diener. Eine Gesetzesvorlage ausarbeiten kann sie nur, wenn die nationalrätliche Schwesterkommission oder National- und Ständerat zustimmen.
Die SPK des Ständerates hatte sich seit geraumer Zeit mit möglichen Reformen zu den Volksrechten befasst. Nun hat sie mehrere Vorschläge auf den Tisch gelegt. Insgesamt stimmte sie fünf parlamentarischen Initiativen zu.
Bereits beginnen können die Gesetzesarbeiten zu einer davon, denn diese stammt aus der Nationalratskommission: Neu sollen Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, wenn sie rückwirkende Bestimmungen enthalten. Dies war zuletzt etwa bei der Erbschaftssteuerinitiative der Fall.
Strenger bei Einheit der Materie
Weiter schlägt die Ständeratskommission vor, dass das Kriterium der Einheit der Materie bei der Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen künftig strenger angewendet werden soll. Zu diskutieren gab diese Frage zuletzt bei der Ecopop-Initiative.
Wie genau die künftige Regelung aussehen soll, hat die Kommission noch offen gelassen. In Frage kämen laut Diener gesetzliche Präzisierungen. Denkbar wäre aber auch, dass das Parlament per Bundesbeschluss erklärt, das Kriterium künftig strenger anzuwenden. Die parlamentarische Initiative dazu hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen gutgeheissen.
Weniger umstritten waren zwei weitere Vorschläge: Initiativkomitees sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Volksinitiativen einer unverbindlichen materiellrechtlichen Vorprüfung zu unterziehen. Und im Abstimmungsbüchlein sollen Texte von Erlassen publiziert werden, welche das Parlament als indirekte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen erarbeitet hat.
Keine Vorschläge zum Völkerrecht
Verzichtet hat die Kommission auf Vorschläge zum Problem mangelnder Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit Völkerrecht und dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Dies, obwohl vor allem solche Fragen zu Problemen führen – unter anderem bei der Ausschaffungsinitiative und der Pädophileninitiative. Zum einen befasse sich bereits die Nationalratskommission damit, erklärte Diener. Zum anderen gebe es dazu keine einfachen Antworten.
Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren weitergehende Reformen zur Diskussion gestellt. Er wollte die Gründe, die dazu führen können, dass eine Volksinitiative für ungültig erklärt wird, leicht ausweiten. So sollte eine Initiative für ungültig erklärt werden können, wenn sie den Kerngehalt der Grundrechte verletzt. In der Vernehmlassung wurde das aber abgelehnt.