Bundesrätin Simonetta Sommaruga sieht im Nein zur Durchsetzungs-Initiative ein Bekenntnis zu den Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz – insbesondere zu den Secondos.
«Ein Zeichen von Reife»
Für eine Mehrheit seien diese nicht nur geduldet, sondern Teil der Schweiz, sagte sie vor den Bundeshausmedien. Sie sprach von einem «wichtigen Tag für den Rechtsstaat». Die Mehrheit habe eingesehen, dass auch in einer direkten Demokratie niemand allmächtig werden dürfe, auch nicht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Und sie habe es abgelehnt, nationales Recht über die Menschenrechte zu stellen. «Das ist ein Zeichen von Reife, von demokratischer Mündigkeit», sagte Sommaruga. «Unsere Demokratie funktioniert.»
Auch bei ausländischen Regierungen seien Befürchtungen spürbar gewesen, die Schweiz könnte erneut gegen völkerrechtliche Verträge verstossen oder diesbezüglich zumindest Schwierigkeiten schaffen, sagt Sommaruga. In den Reaktionen nach der Abstimmung sei dann ein Stück Bewunderung zu spüren gewesen, «dass man in der Schweiz solche Fragen sehr heftig debattiert und sich die Bevölkerung dann aber nicht über die Menschenrechte hinwegsetzen will.»
«Gräben zwischen Stadt und Land»
Sommarugas Ansicht nach ist das Abstimmungsergebnis das Resultat einer einzigartigen Kampagne. Junge Menschen seien politisiert worden, viele, die sonst nicht abstimmten, seien diesmal an die Urne gegangen. «Wir haben ein beeindruckendes und in dieser Form neues Engagement der Zivilgesellschaft erlebt», sagte die Bundesrätin.
Sie hofft, dass diese Bewegung den Schwung in die Kampagne für die Asylgesetzrevision mitnimmt, über die im Juni abgestimmt wird. Bei aller Erleichterung über das Abstimmungsresultat ortete Sommaruga aber auch eine Spaltung des Landes – Gräben zwischen Stadt und Land, zwischen den Landesteilen, zwischen jenen, die sich abschotten wollten und jenen, die für Öffnung seien.
Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative äusserte sich Sommaruga nicht. Sie werde dem Bundesrat am nächsten Freitag einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Als spätester Zeitpunkt der Inkraftsetzung nannte sie den 1. Januar 2017. Ohne Durchsetzungsinitiative hätte das Gesetz früher in Kraft treten können, betonte Sommaruga.