Einst hiess sie Unternehmenssteuerreform (USR) III und kam nicht vom Fleck. Neu heisst sie Steuervorlage 17 und jetzt pressierts. Der Bundesrat hat heute seine Eckwerte für die neue Vorlage präsentiert. Inhaltlich hat er seinen Vorschlag vom letzten Herbst kaum angepasst.
Protest der Kantone erhört
Konzessionen nach links, etwas weniger firmenfreundlich: So gestaltete sich die Steuervorlage 17, die der Bundesrat letzten Herbst präsentierte. Die Kantone wären damit schlechter gefahren als bei der USR III, die an der Urne gescheitert war. Sie hätten zwar einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten, aber doch weniger als bei der USR III.
Ein Minus von 165 Millionen Franken hätte für die Kantone resultiert, was umgehend einen Proteststurm auslöste. Der Bundesrat hat ihn offensichtlich gehört und krebst jetzt zurück.
Gewinnsteuern als Schlupfloch
Die kantonalen Finanzdirektoren freut's. Ihr Präsident Charles Juillard sagt, mit der Reform müssten die Kantone zwar verpönte Steuerprivilegien für Firmen abschaffen. Dank dem Mehrbetrag könnten sie im Gegenzug aber etwa Gewinnsteuern für Firmen senken.
Genau das weckt den Unmut der linken Abstimmungssieger vom letzten Jahr. Die Vorlage des Bundesrats sei eine Verschlechterung, denn er verzichte darin auf gewisse Einnahmen, sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. «Damit erhöht er natürlich auch den Spielraum für Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen. Das wird den Steuerwettbewerb zusätzlich anheizen.»
Gewerbeverband fordert Klarheit
Unzufrieden bleibt auch der Gewerbeverband. Denn der Bundesrat will bei Grossaktionären, insbesondere bei jenen von KMU, nach wie vor die Steuern auf Dividenden erhöhen. Auch die Erhöhung der Familienzulagen hat die Landesregierung in der Vorlage behalten.
Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler fordert von den Kantonen nun Klarheit. Er will von ihnen insbesondere wissen, wie stark sie ihre Gewinnsteuern senken. Erst wenn diese Fakten auf dem Tisch lägen, könne beurteilt werden, ob die Vorlage ausgewogen sei oder nicht, sagt er. «Es darf nicht sein, dass die KMU-Wirtschaft die Rechnung für die Steuervorlage zahlen muss.»
Es darf nicht sein, dass die KMU-Wirtschaft die Rechnung für die Steuervorlage zahlen muss.
Umgekehrt könnte das auch bedeuten: Sollten die Kantone ihre Gewinnsteuern in grösserem Umfang senken, liesse der Gewerbeverband wohl mit sich reden.
Der Bundesrat möchte ungewohnt zügig vorwärts machen und die Beratung im Parlament schon diesen Herbst abschliessen: Wegen des internationalen Drucks sei die Reform sehr dringlich.
Die Eckwerte der Steuervorlage 17
Höherer Kantonsanteil an der Bundessteuer: Die Kantone sollen Steuerausfälle bei der Reform besser kompensieren können. Dafür will der Bundesrat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von derzeit 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöhen, statt nur auf 20,5 Prozent. Dies hatten die Kantone und Gemeinden in der Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 gefordert.
Besteuerung von Patenten: Der Bundesrat will Patente obligatorisch tiefer besteuern mit einer sogenannten Patentbox, die alle Kantone einführen müssen. Fakultativ können die Kantone zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben gewähren. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Patentbox entspricht dem OECD-Standard für solche Boxen.
Dividendenbesteuerung: Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sollen beim Bund zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Die Entlastungsbegrenzung soll bei 70 Prozent liegen, konkret heisst das, dass Unternehmen auch nach Anwendung von neuen Sonderregelungen wie etwa der Patentbox immer noch mindestens 30 Prozent ihres Gewinnes versteuern müssen.
Familienzulagen: Die Landesregierung will die Mindestansätze um 30 Franken pro Monat erhöhen. Familienzulagen werden von den Kantonen ausgerichtet. Unter dem Begriff Familienzulagen sind die Kinder- und Ausbildungszulagen subsumiert.
Fristen: Die parlamentarische Beratung der Reform soll bereits in der Herbstsession 2018 stattfinden. Wenn niemand das Referendum ergreift, könnten erste Massnahmen bereits Anfang 2019, der Grossteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.