Am Anfang stand die private Sicherheitsfirma Blackwater. Diese umstrittene Privatarmee, die auch im Irakkrieg gekämpft hatte, verlegte 2010 ihren Sitz in die Schweiz. Die Politik reagierte 2015 mit dem Söldnergesetz, das verhindern soll, das Schweizer Firmen mit ihren Mitarbeitern Kriegsparteien unterstützen.
Unterhalt von Flugzeugen
Unterdessen heisst die Firma nicht mehr Blackwater und hat ihren Sitz woanders, aber das Gesetz ist geblieben. Das bekommt jetzt Pilatus zu spüren: Der Unterhalt von Pilatus-Flugzeugen und Simulatoren in Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten verstosse gegen dieses Gesetz, sei nicht mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar, entschied das Aussendepartement.
Ständerat Wicki: Arbeitsplätze in Gefahr
«Fatal», findet der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki: «Wenn die Firma Pilatus die Wartung nicht mehr garantieren kann, wird sie auch keine Flugzeuge in diese Region mehr verkaufen.» Viele gute qualifizierte Arbeitsplätze stünden nun beim grössten, sehr innovativen und gesunden Arbeitgeber auf der Kippe.»
Ich bestreite die Interpretation der Verwaltung zu hundert Prozent.
Wicki ist überzeugt, dass es mit Pilatus das falsche Unternehmen trifft. Es sei eben gerade nicht um Firmen wie Pilatus gegangen, als man das Gesetz zwischen erarbeitet habe: «Das war nie die Absicht des Gesetzgebers. Ich bestreite die Interpretation der Verwaltung zu hundert Prozent.» Wicki will das mit einem parlamentarischen Vorstoss klären.
Glättli: Gesetz bewusst allgemein formuliert
Klar sei es damals um Blackwater gegangen, sagt Sicherheitspolitiker und Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli. Aber das Gesetz sei bewusst allgemein formuliert worden. Und der Fall Pilatus gehöre ganz klar dazu.
Inhaltlich bestünden sowieso keine Zweifel, findet Glättli und spielt auf die Rolle von Saudi-Arabien und den Emiraten im jemenitischen Bürgerkrieg an. Seit 2015 fliegen Saudi-Arabien und verbündete Staaten Angriffe auf die dortigen Huthi-Rebellen, sind also kriegführende Staaten.
Der Entscheid sei überfällig, so Gättli. Es sei unverständlich, weshalb das EDA vom März bis heute eine Ausnahmebewilligung erteilt habe: «Denn es war offensichtlich, dass Pilatus die Meldepflicht verletzt und damit gegen das Gesetz über private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland verstossen hatte.»
Der Entscheid ist überfällig.
Tatsächlich hätte Pilatus laut Söldnergesetz die Tätigkeit dem Aussendepartement aktiv melden müssen. Darum hat das Unternehmen jetzt auch eine Anzeige am Hals. Pilatus verweist auf vom Wirtschaftsepartement erhaltenen nötigen Bewilligungen. Man sei davon ausgegangen, das genüge.
Glanzmann: Rolle von EDA und Seco klären
Für diese Argumentation hat die Luzerner CVP- Nationalrätin Ida Glanzmann ein gewisses Verständnis. In der Tat sei es unglücklich, dass hier zwei Departemente zuständig seien: «Ich weiss nicht, wie und ob man dort miteinander richtig gesprochen hat.» Glanzmann will die Rollen von Aussendepartement und Staatssekratariat für Wirtschaft darum in der Geschäftsprüfungskommission zur Sprache bringen.
Pilatus äusserte sich heute nicht und will den Entscheid zuerst analysieren. Die Firma kann das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht innert Monatsfrist anfechten.