Künftig sollen eingetragene Partnerschaften zwischen Schweizern und Ausländern bei der Einbürgerung dieselben Rechte erhalten wie Ehepaare. Eine entsprechende Vorlage aus dem Nationalrat stösst bei allen Parteien ausser der SVP auf ein positives Echo.
Nach geltendem Recht können ausländische Eheleute ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, sobald sie seit mindestens drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Dies gilt bisher nicht für eingetragene Partnerinnen und Partner ausländischer Herkunft. Sie müssen den viel aufwändigeren Weg der ordentlichen Einbürgerung gehen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat deshalb eine Verfassungs- und Gesetzesrevision ausgearbeitet. Diese will im Bereich des Bürgerrechts eine vollständige Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften herstellen. Der Entwurf war bis Montag in der Vernehmlassung.
Rechtsgleichheit ja – Missbrauch nein
Geschlossen hinter der Vorlage stehen SP, Grüne, Grünliberale und die BDP, welche vier von fünf gleich lautenden parlamentarischen Initiativen mitinitiiert haben, die dem Vorschlag der Kommission zugrunde liegen.
Die CVP sieht ihrerseits «keinen Grund», eingetragene Partnerschaften anders zu behandeln als Ehepaare. Die FDP erachtet die Anpassung «im Sinne der Gleichberechtigung» als richtig.
Gleichzeitig fordert sie, dass die Problematik der Scheinpartnerschaften angegangen werde – genauso wie jene der Scheinehen. Die erleichterte Einbürgerung für eingetragene Partnerinnen und Partner dürfe nicht zu einer Umgehung der ordentlichen Einbürgerung führen, mahnt die Partei.
Einzig die SVP lehnt die Vorlage klar ab, da die Partei die erleichterte Einbürgerung generell abschaffen möchte, wie sie in ihrer Stellungnahme festhält. Die Partei sieht keinen Grund, warum «nicht auch Ehepartner oder eingetragene Partner von Schweizern zuerst zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten».
Referendum vermeiden
Pink Cross, der Schweizer Dachverband der Schwulen, begrüsst die vorgesehene Behebung der Diskriminierung im Bereich der Einbürgerung. Er erachtet jedoch eine Verfassungsänderung für unnötig, wie er schreibt.
In der aktuellen Verfassung ist die erleichterte Einbürgerung für die Fälle Heirat, Adoption und Abstammung vorgesehen. Diese Aufzählung sei nicht als abschliessend anzusehen, schreibt Pink Cross. Die angestrebte Gleichstellung könne deshalb ohne Verfassungsänderung allein auf Gesetzesebene umgesetzt werden. So lasse sich auch der aufwändige Weg über ein obligatorisches Referendum vermeiden.
Nur wenige Betroffene
Von der angestrebten Verfassungs- und Gesetzesänderung werden voraussichtlich nur wenige Personen betroffen sein, wie die SPK im erläuternden Bericht festhält. In den Jahren 2010 bis 2013 seien in der Schweiz 266 Personen ordentlich eingebürgert worden, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben.
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 38'388 Personen erleichtert eingebürgert.