Bezahlkarten anstelle von Bargeld für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene: Gleich in mehreren Kantonen wird diese Forderung aktuell debattiert – oder wurde bereits umgesetzt. In Schwyz beispielsweise ist es beschlossene Sache, Nidwalden prüft es, und auch das Luzerner Kantonsparlament liebäugelt damit – will aber auf eine nationale Lösung warten.
In anderen Kantonen war eine Umstellung von Bargeld auf Debitkarten auch Thema, wurde jedoch verworfen, etwa im Aargau.
Nun ist das Geschäft auch in Zug aktuell. Die SVP hat im Kantonsparlament einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Sie verlangt, dass Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige sowie Weggewiesene ihre Asylsozialhilfe respektive Nothilfe nicht mehr in bar, sondern auf einer Debitkarte ausbezahlt erhalten.
Regierungsrat unterstützt Forderungen
Das Parlament hat das Geschäft noch nicht behandelt, die Haltung des Zuger Regierungsrates ist aber schon bekannt: Er unterstützt die Forderung der SVP.
Mit Bezahlkarten soll sichergestellt werden, dass die Unterstützungsgelder ihrem Bestimmungszweck entsprechend eingesetzt werden, also in erster Linie für Produkte des täglichen Bedarfs. «Gleichzeitig sollen Überweisungen in die jeweiligen Heimatländer möglichst unterbunden werden», sagt der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler.
Es gibt jedoch auch Kritik. Die Caritas beispielsweise lehnt eine Umstellung auf Bezahlkarten ab. Michael Egli, der Leiter der Fachstelle Migrationspolitik, sagt, dass Debitkarten wirkungslos seien, um die angestrebten Ziele zu erreichen: «Die Asylsozialhilfe liegt im Kanton Zug bei 11 bis 14 Franken pro Tag. Da bleibt kaum Geld übrig, um es ins Ausland zu schicken.»
Der Zuger Regierungsrat geht von Investitionskosten von 100'000 Franken und jährlichen Betriebskosten von 90'000 Franken aus.
Der Zuger Regierungsrat hält es auch für sinnvoll, das System auszuweiten: Auch anerkannte Flüchtlinge sollen ihre Unterstützung künftig auf einer Bezahlkarte ausbezahlt erhalten. Diese erhalten jedoch keine Asylsozialhilfe, sondern eine ordentliche Sozialhilfe.
Bezahlkarten auch für Leute mit Sozialhilfe?
Die Kantonsregierung weist darum darauf hin, dass damit aus Gründen der rechtlichen Gleichbehandlung auch einheimische Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger künftig kein Bargeld mehr erhalten dürften, sondern ebenfalls Guthaben auf einer Debitkarte.
Die Debatte im Zuger Kantonsrat wird zeigen, wie die SVP damit umgeht, dass von ihrer Forderung nach Bezahlkarten unter Umständen auch die einheimische Bevölkerung betroffen wäre.