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Einigung im Fall Loredana Verfahren gegen Rapperin Loredana eingestellt

  • Rapperin Loredana muss sich nicht wegen gewerbsmässigen Betrugs verantworten.
  • Die Luzerner Staatsanwaltschaft teilte mit, sie habe das Verfahren eingestellt, nachdem sich Loredana mit der Geschädigten auf eine Wiedergutmachung geeinigt habe.
  • Loredana war 2019 vorgeworfen worden, mit ihrem Bruder eine Frau um eine grössere Summe erleichtert und sich dabei als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Die Rede war damals von 700'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Deliktsbetrag in ihrer Mitteilung nun auf 430'000 Franken. Die heute 25-Jährige habe der Geschädigten eine Summe, die über diesem Betrag liege, zurückbezahlt und sich für ihr Verhalten entschuldigt.

Vorübergehende Festnahme

Die Rapperin, die 2018 mit dem Titel «Sonnenbrille» einen ersten Erfolg verbucht hatte, war 2019 von der Luzerner Polizei vorübergehend festgenommen worden, die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Betrug, Erpressung, Nötigung und Drohung. Loredana bestritt an einer Medienkonferenz in Pristina die Vorwürfe. Sie habe kein Geld erpresst, erklärte die Kosovarin damals.

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, Loredana habe an einer Vergleichsverhandlung gestanden, unrechtmässig gehandelt zu haben. Sie habe sich als Rechtsanwältin ausgegeben, das Opfer getäuscht und damit Geld erhältlich gemacht. Sie übernehme dafür die volle Verantwortung und habe sich für ihr Handeln entschuldigt.

Auch Verfahren gegen den Bruder ist eingestellt

Zu der Verhandlung sei es gekommen, weil Loredana und die Geschädigte eine Vergleichslösung unter Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung angestrebt hätten, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Parteien hätten an der von der Staatsanwaltschaft anberaumten Runde einen «umfassenden Vergleich» geschlossen. Neben der Entschädigung zahle Loredana dem Opfer auch dessen Parteikosten und die Kosten des Strafverfahrens.

Der Einstellungsentscheid sei rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einen analogen Entscheid habe es auch für Loredanas Bruder gegeben, der als Gehilfe agiert habe. Er beteilige sich an der Wiedergutmachung.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Einstellungsentscheid auf eine Bestimmung in der Strafprozessordnung, gemäss der von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, wenn die Voraussetzungen für eine Wiedergutmachung erfüllt sind. Mit einer solchen, auf dem Opportunitätsprinzip beruhenden Lösung, könne eine Wiedergutmachung sichergestellt und der Täter-Opfer-Ausgleich gefördert werden.

Regionaljournal Zentralschweiz, 12.03 Uhr, 06.10.2020 ; 

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