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Polizei-Einsatz in Wettingen war laut Bericht «korrekt»
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 18.12.2020. Bild: Keystone (Symbolbild)
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Einsatz in Wettingen (AG) Polizei-Einsatz gegen Aargauer Coronaskeptiker war korrekt

  • An Ostern wurde in Wettingen (AG) ein bekannter Coronaskeptiker durch die Polizei festgenommen und in eine Klinik eingewiesen.
  • Dieser Einsatz sei «zum Schutz von Leib und Leben» gerechtfertigt gewesen, hält nun ein Untersuchungsbericht fest.
  • Auch der in den Fall involvierte Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) habe sich korrekt verhalten.

Es geschah am Ostersamstag: In Wettingen wurde ein 58-jähriger Arzt von der Sondereinheit der Kantonspolizei Aargau festgenommen – oder «angehalten», wie es im Fachjargon heisst. Dann wurde er in einer psychiatrischen Klinik fürsorgerisch untergebracht, wenige Tage später aber wieder entlassen.

Der Polizei-Einsatz im April hatte ein grosses Echo ausgelöst. Der betroffene Arzt hatte in sozialen Medien über den Einsatz berichtet, über Twitter um Hilfe gebeten. Sehr schnell kursierten Gerüchte, die Behörden wollten den bekannten Coronaskeptiker «mundtot» machen.

Die Sicht des Wettinger Arztes

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Der auf Kardiologie spezialisierte Mediziner spricht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in sozialen Medien bis heute über «Schwindel» und kritisiert die Massnahmen der Politik immer wieder heftig als «mafiöses, globales Verbrechen». Er zweifelt nicht die Existenz des Virus an, vergleicht es aber mit der Wirkung einer Grippe und hält die Massnahmen für übertrieben.

Den deutschen Virologen Christian Drosten und Bundesrat Alain Berset bezeichnet er als «Clowns». Politikerinnen und Politiker als «Spinner». Er setzt in diesem Zusammenhang täglich mehrere Posts ab, insgesamt sind es Tausende. Auch kritisiert der Arzt die Berichterstattung von SRF als «Lügengebäude».

Zum Untersuchungsbericht kann der Arzt laut Auskunft seines Anwalts noch keine Stellung nehmen. Sie müssten den Bericht erst noch studieren, bisher sei ihnen lediglich die Mitteilung der Staatskanzlei bekannt.

Im Mai verlangte der Arzt über seinen Anwalt eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls. Die Aargauer Regierung stimmte diesem Ansinnen zu. Nun liegt der Bericht von Staatsrechtler Professor Felix Uhlmann der Universität Zürich vor, wie es in einer Mitteilung der Aargauer Staatskanzlei vom Freitag heisst.

Kein direkter Zusammenhang mit Corona

Der Bericht komme zum Schluss, dass der Einsatz «zum Schutz von Leib und Leben von Angehörigen und Behörden gerechtfertigt und nicht politisch motiviert» gewesen sei. Die Kantonspolizei habe eine Meldung über Drohungen gegen Angehörige und Behörden erhalten. Der Mann hatte zuvor von einem «globalen Putsch» geschrieben. Es sei Zeit, «die Waffen zu laden».

Es habe der Verdacht bestanden, dass der mutmasslich psychisch labile Mann bewaffnet sein könnte. Damit ist laut Mitteilung des Kantons auch klar, dass der Einsatz «nicht als Reaktion auf kritische Äusserungen gegenüber Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie» erfolgt sei.

Allerdings: Der Bericht ist nicht öffentlich. Auf Anfrage von SRF erklärte die Staatskanzlei, dass dies aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich sei. Auch die in den Fall involvierten Personen würden lediglich eine Zusammenfassung des Berichts zur Ansicht erhalten.

Verfahrensfehler in der Psychiatrie

Involviert in die «Affäre» war auch der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth. Er wurde von einer Drittperson über die Aktivitäten des Arztes informiert und kontaktierte anschliessend den Polizeikommandanten. Dieser nahm Rücksprache mit der Drittperson, worauf der Polizeieinsatz angeordnet wurde.

Das Verhalten des Regierungsrats sei ebenfalls korrekt gewesen, hält der Bericht laut Mitteilung fest. Der Vorwurf, der Politiker habe quasi den Einsatz der Sondereinheit veranlasst, stimmt also nicht.

Markus Dieth mit Blumenstrauss, winkend vor der Eingangstür zum Regierungsgebäude in Aarau
Legende: Der im Oktober (Bild) wiedergewählte Regierungsrat Markus Dieth hatte die Behörden informiert. Keystone

Allerdings: Nach der Festnahme sei es «in Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung zu Ungenauigkeiten im Verfahren gekommen», heisst es in der kantonalen Mitteilung weiter. Die Rechtmässigkeit der Anhaltung und der fürsorgerischen Massnahme sei damit aber nicht in Frage gestellt.

Der Anwalt des Mannes hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt betont, es sei «zu keiner Zeit eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung» seines Mandanten vorgelegen. Dies wäre eine Voraussetzung, um eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung festzuhalten. Auf Anfrage beim Anwalt heisst es, man habe den Bericht noch nicht erhalten und könne deshalb noch keine Stellung nehmen.

SRF1, Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr ; 

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