Per Anfang Jahr wurde schweizweit das sogenannte Electronic Monitoring eingeführt – elektronisch überwachter Hausarrest mit Fussfesseln. Dies nicht zuletzt aus finanzielle Gründen, denn so können die Haftanstalten entlastet werden.
Die Fussfessel kann bei kurzen Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zu einem Jahr, aber auch als Hafterleichterung nach langen Gefängnisstrafen eingesetzt werden. Die verurteilte Person muss dafür ein Gesuch stellen, eine Arbeitsstelle haben und darf kein Risiko für die Gesellschaft darstellen.
Überwachung per Internet
Die Fussfessel erlaubt die Überwachung der Person mittels eines GPS-Signals. Versucht eine Person mit angelegter Fussfessel, diese zu lösen, wird sofort ein Alarm ausgelöst. Ebenfalls beim Überschreiten des festgelegten Gebiets.
Im jurassischen Le Noirmont wird schon an den Modellen der Zukunft getüftelt – die Überwachung per WiFi. Die Internetlösung weist aber noch Mängel auf. Beispielsweise die Lokalisierung etwa in Tiefgaragen oder in dichten Menschenmassen. Zudem werden die Häftlinge nur während den Bürozeiten überwacht.