- Das von der Post entwickelte E-Voting-System hat eine weitere Hürde genommen: Im letzten Intrusionstest wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt.
- 3400 ethische Hacker und Hackerinnen aus aller Welt haben 60'000 Angriffe gegen das E-Voting-System durchgeführt. Niemand konnte das System knacken.
- Die Post erwartet, dass sie das überarbeitete System im Laufe des nächsten Jahres den ersten Kantonen zur Verfügung stellen kann.
Im Frühling 2022 hatte die Bundeskanzlei in einer unabhängigen Überprüfung noch einige Mängel am E-Voting-System der Post festgestellt. Diese seien nun ausgeräumt, sagt Nicole Burth, Geschäftsleitungsmitglied der Post.
«Seit April haben wir mit unseren Kryptologen, Software-Ingenieuren und anderen Spezialisten das System verbessert», so Burth. Konkret wurde am Quellcode und an der Verschlüsselungstechnik gearbeitet. Laut Burth kann jetzt eine verbesserte Lösung zur Verfügung gestellt werden.
Keine sicherheitsrelevanten Mängel gefunden
Insgesamt 3400 Hackerinnen und Hacker aus aller Welt konnten vom 8. August bis 2. September das E-Voting-System der Post in einem Intrusionstest prüfen. Diese Tests sind Teil der Vorgaben des Bundes, damit ein E-Voting-System für offizielle Wahlen und Abstimmungen zugelassen wird.
Dereinst soll mit dem Abstimmungs- oder Wahlmaterial per Post ein zusätzlicher Sicherheitscode mitgeschickt werden. Durch diese individuellen Sicherheitscodes soll eine validierte, aber gleichzeitig anonyme Stimmabgabe gewährleistet sein. Denn gleich wie bei der Stimmabgabe auf Papier dürfen auch beim E-Voting keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sein.
Kompatibilität mit einer E-ID
Das jetzige System wird ohne elektronische Identität auskommen. Sollte wie geplant in ein paar Jahren die E-ID, also eine elektronische Identitätskarte, vom Bund eingeführt werden, würde das E-Voting-System entsprechend angepasst, heisst es bei der Post.
Das E-ID-Gesetz ist zurzeit in der Vernehmlassung.
«Das E-ID-Gesetz ist zurzeit in der Vernehmlassung. Entsprechend müssen wir ein System präsentieren, das ohne eine E-ID auskommt», sagt Burth. Sobald die E-ID lanciert werde und in verschiedenen Kantonen zum Einsatz kommt, werde eine integrierte Lösung präsentiert.
Lancierung für nächstes Jahr geplant
Derzeit läuft im Auftrag der Bundeskanzlei eine weitere Prüfung des Systems durch unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Industrie. Die Resultate dieser Untersuchung werden Ende Jahr erwartet. Die Post plant, das System im nächsten Jahr in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau für kantonale und eidgenössische Wahlen sowie Abstimmungen anzubieten.
Aber der Bund lässt auch weiterhin Vorsicht walten: In einer ersten Lancierungsrunde werden höchstens 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und höchstens 10 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten ihre Stimme per E-Voting abgeben können. Stimmberechtigte im Ausland oder mit einer Behinderung werden bei dieser Limite nicht mitgezählt.