Die elektronische Stimmabgabe, das E-Voting, kommt wieder. Nach dem Total-Absturz im Sommer 2019 will der Bund diesen dritten Abstimmungskanal neu lancieren.
Doch die Vernehmlassung zeigt, dass vorerst nur die Kantone St. Gallen, Thurgau, Freiburg, Basel-Stadt und Graubünden die elektronische Stimmabgabe versuchsweise anbieten wollen. Alle anderen warten noch ab.
Die Kantone bemängeln vor allem, dass zu wenige Bürgerinnen und Bürger an den E-Voting-Versuchen teilnehmen können. Kantonal sind es maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten, schweizweit ist der Test auf zehn Prozent limitiert.
Kritik an begrenzter Übungsanlage
Für viele Kantone agiert der Bund damit zu vorsichtig, denn sie möchten E-Voting gerne flächendeckend anbieten. Der Aufwand und die Kosten lohnten sich nicht für 30 Prozent, wird argumentiert. Die baselstädtische Staatsschreiberin Barbara Schüpbach vertritt als Präsidentin der Staatsschreiberkonferenz die Haltung der Kantone. Sie bezeichnet diese Begrenzung als «harten Schlag».
Dennoch wollen die fünf Startkantone diese Kröte nun schlucken: «Interessant wird es, wenn man es flächendeckend anbieten kann. Wenn die erste Phase der Wiederaufnahme vorbei ist und es sich bewährt hat, muss man diese Begrenzung wieder lockern», so Schüpbach.
Interessant wird es, wenn man es flächendeckend anbieten kann.
Bundeskanzler widerspricht
Beim Bund sieht man kein Problem mit der Begrenzung. In den ersten Versuchen galt eine Obergrenze von 50 Prozent der Stimmberechtigten. Diese Obergrenze habe nie ein Kanton erreicht, erklärte Bundeskanzler Walter Thurnherr im letzten Dezember. Auch national sei man deutlich unter zehn Prozent geblieben und damit nirgendwo an die Grenze gestossen.
Diese Obergrenzen hat nie ein Kanton erreicht.
Beim neuen Anlauf soll nun alles besser werden. Die Sicherheitsanforderungen wurden erhöht, was bei den Kantonen gut ankommt: Die Post stellt ein neues System zur Verfügung und lässt es von Hackern gezielt überprüfen. Für jeden entdeckten Fehler gibt es eine Belohnung. So werde ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess etabliert, schreibt der Bundesrat.
Sicherheitsbedenken bleiben
Kritisch äussert sich auch die digitale Gesellschaft zum Neustart. Ein sicheres E-Voting-System gebe es nicht, heisst es beim Verein für Bürger- und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter.
Geschäftsleiter Erik Schönenberger betont: «Die Schwierigkeit ist, dass eine korrekte Zählung und auch eine Nachzählung möglich sein müssen und gleichzeitig das Abstimmungsgeheimnis gewahrt bleibt. Das ist ein informationstechnisches Problem, das fast nicht lösbar ist.»
Das ist ein informationstechnisches Problem, das fast nicht lösbar ist.
Die Sicherheit von E-Voting könne nie so einfach erklärt werden, dass die Stimmberechtigten der elektronischen Stimmabgabe vertrauen würden, ist Schönenberger überzeugt. Die Versuche mit dem neuen Post-System starten voraussichtlich im nächsten Jahr.