Elisabeth Kopp, geboren am 16. Dezember 1936, war vielerorts die Erste. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und absolvierte 1960 ihr Juraexamen summa cum laude als erste Frau an der Fakultät. Kopps politische Karriere begann Mitte der 1950er-Jahre mit dem Eintritt in die Schweizerische Vereinigung der Freisinnig-Demokratischen Frauen.
Schon früh setzte sie sich für die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz ein. Unmittelbar nachdem der Kanton Zürich dieses im November 1970 eingeführt hatte, wurde Kopp in den Gemeinderat von Zumikon gewählt. Ab 1974 amtete Elisabeth Kopp als erste Gemeindepräsidentin vom Zumikon. Zweimal wurde sie in diesem Amt bestätigt, zudem zog Kopp 1972 auch als erste Frau in die Zürcher Kantonsregierung ein.
Beliebt, bis der Wind drehte
Ab 1979 politisierte die Zürcherin für die FDP im Nationalrat – und erreichte bei der Wiederwahl 1983 nach einer erfolgreichen ersten Legislatur ein Spitzenergebnis. Am 2. Oktober 1984 schrieb Elisabeth Kopp erneut Geschichte: Erstmals in der 136-jährigen Geschichte des Bundesrates wurde mit der damals 48-jährigen Kopp eine weiblichen Bundesrätin gewählt – und zwar im ersten Wahlgang.
«Ich kann ihnen aus naheliegenden Gründen nicht versprechen, im Bundesrat meinen Mann zu stehen. Ich kann ihnen jedoch zusagen, dass ich alles tun werde, und das, was als Frau und als Mensch in mir steckt, aufbieten», sagte Kopp in ihrer Amtsantrittsrede.
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Bild 1 von 9Legende: Vereidigung der ersten Frau zur Bundesrätin: In Begleitung von zwei Weibeln hebt Elisabeth Kopp am 2. Oktober 1984 in Bern bei ihrer Vereidigung im Nationalratssaal die rechte Hand zum Schwur. Keystone
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Bild 2 von 9Legende: Im ersten Wahlgang wurde Kopp 1984 in die Landesregierung gewählt. Und liess sich nach der Wahl entsprechend feiern, hier in Begleitung von Ehemann Hans W. Kopp. Keystone
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Bild 3 von 9Legende: Der Gesamtbundesrat am 2. Oktober 1984, Elisabeth Kopp fällt inmitten ihrer männlichen Amtskollegen auf. Mit ihr freuen sich, von links nach rechts: Alphons Egli, Leon Schlumpf, Bundeskanzler Walter Buser, Elisabeth Kopp, Rudolf Friedrich, Kurt Furgler, Otto Stich, Jean-Pascal Delamuraz und Pierre Aubert. Keystone
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Bild 4 von 9Legende: Am 12. Dezember 1988 gibt Bundesrätin Elisabeth Kopp in Bern ihren Rücktritt per Ende Februar 1989 bekannt. Doch bereits am 12. Januar sah sich Kopp aufgrund neuer Medienberichte über eine möglicherweise vorsätzliche Amtsgeheimnisverletzung gezwungen, ihren sofortigen Rücktritt einzureichen. Keystone
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Bild 5 von 9Legende: Trotz vieler Kritik hatte Kopp auch ihre Unterstützer. Blick auf die erste weibliche Bundesrätin und das Meer aus Blumen in ihrem Büro, nachdem sie am 12. Dezember 1988 ihren Rücktritt bekanntgegeben hat. Keystone
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Bild 6 von 9Legende: Zu Kopps Fall führte ein politischer Skandal rund um ein Telefonat mit ihrem Mann, in dem sie ihm interne Informationen weitergegeben haben soll. Am 24. Februar 1990 entlastete das Bundesgericht Kopp jedoch vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung. Neben Kopp stehen EJPD-Beamtin Renate Schwob (links) und Kopp-Beraterin Katharina Schoop. Keystone
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Bild 7 von 9Legende: Ein spätes Zeichen der Rehabilitation: Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp mit den alt Bundesräten Kaspar Villiger (von links), Adolf Ogi, dem Luzerner Stadtpräsident Urs W. Studer, Pierre Aubert, Alphons Egli und Arnold Koller beim Empfang des Luzerner Stadtrates am Lucerne Festival am 25. August 2006. KEYSTONE/Sigi Tischler
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Bild 8 von 9Legende: Der Dokumentarfilm «Elisabeth Kopp - Eine Winterreise» von Andreas Brütsch kann ebenfalls als Rehabilitation der ersten Schweizer Bundesrätin gesehen werden. Im Bild: Kopp bei der Filmpremiere am 26. Januar 2007 in Solothurn. KEYSTONE Lukas Lehmann
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Bild 9 von 9Legende: Einst beliebt, dann Persona non grata: Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp hat polarisiert, ist sich aber stets treu geblieben. Die Aufnahme entstand am 22. August 2018 in Luzern. KEYSTONE/Urs Flueeler
Elisabeth Kopp führte als Justizministerin unter anderem das neue partnerschaftliche Eherecht und ein Datenschutzgesetz ein, sie bereitete eine Strafnorm gegen Geldwäscherei vor und schuf 1985 das Amt des Delegierten für Flüchtlingswesen. Sie erntete viel Zustimmung und war in Politik und Bevölkerung gleichermassen beliebt.
Kurz vor Kopps Wahl zur Bundesvizepräsidentin am 7. Dezember 1988 drehte der Wind allerdings. Ihrem Ehemann, dem Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp, wurde die Nähe zu Firmen angelastet, denen Geldwäscherei vorgeworfen worden war. Elisabeth Kopp wurde zur Vizepräsidentin des Bundesrates gewählt, musste aber wenige Tage später zurücktreten. Zum Verhängnis wurde ihr ein Telefonat, in dem Kopp ihren Ehemann gebeten hatte, aus dem Verwaltungsrat der Shakarchi Trading auszutreten. Die Firma stand unter dem Verdacht der Geldwäscherei.
«Die Verdächtigungen und Unterstellungen haben zunehmend einen Grad und eine Dimension erreicht, die untragbar sind. Mich trifft weder rechtlich noch moralisch irgendeine Schuld», betonte Kopp am 12. Dezember 1988 und gab ihren Rücktritt bekannt.
Ein Jahr nach ihrem Rücktritt bescheinigte eine Untersuchungskommission Elisabeth Kopp eine weitgehend tadellose Amtsführung. Im Februar 1990 entlastete sie das Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung. Doch zu spät: Kopp wurde zur Persona non grata, geächtet von Politik und Gesellschaft.
Sie zog sich aus der Öffentlichkeit zurück und trat 2002 aus der FDP aus. In der Anwaltskanzlei ihres Mannes arbeitete sie als Europarechtsspezialistin und setzte sich als Alt Bundesrätin für die Einführung der Mutterschaftsversicherung und den UNO-Beitritt der Schweiz ein.
Späte Rehabilitierung und Engagement
Später trat Elisabeth Kopp der FDP als Ehrenmitglied wieder bei. 2006 wurde sie erstmals zu einer Feier für amtierende und ehemalige Bundesräte eingeladen – ein spätes Zeichen der Rehabilitierung.
Erst im Jahr 2019 trat die erste Bundesrätin der Schweiz überraschend wieder öffentlich in Erscheinung. Sie setzte sich für Gleichberechtigung und die «Aktion Helvetia ruft» für mehr Frauen in der Politik ein. Im Herbst 2019 sagte sie auf die Frage, ob sie Feministin sei: «Kommt darauf an, was man unter einer Feministin versteht. Wenn man unter einer Feministin eine Frau versteht, die sich auch für Frauen einsetzt, dann bin ich eine Feministin. Wenn man darunter eine Frau versteht, die nur das im Kopf hat, dann bin ich keine.»