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Empfehlung der BVG-Kommission Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1.25 Prozent bleiben

  • Die Guthaben bei den Pensionskassen sollen gleich hoch verzinst werden, wie bisher – und zwar zu 1.25 Prozent. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
  • Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Über die Höhe des Zinssatzes entscheide der Bundesrat.

Für das laufende Jahr hatte der Bundesrat den Mindestzinssatz um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25 Prozent erhöht. Dabei soll es nun vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission hiess.

Gültig für BVG-Obligatorium

Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Allerdings können die Pensionskassen höhere Zinsen gewähren, wenn es ihre finanzielle Lage zulässt. Kassen, die nur das Obligatorium versichern, können das laut BVG-Kommission aber oft nicht.

Kritik der Gewerkschaften

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Die Gewerkschaften hätten eine Erhöhung auf 1.5 Prozent gewollt. Ohne höheren Mindestzinssatz gelangten die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen nicht zu den Versicherten, kritisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Mitteilung.

Der SGB erwähnte dabei, dass eine knappe Mehrheit der BVG-Kommission für 1.25 Prozent eingetreten sei. Der Gewerkschaftsbund will sich beim Bundesrat, der definitiv entscheiden wird, für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes stark machen.

Auch der Arbeitnehmer-Dachverband Travailsuisse bedauerte in einer Mitteilung die Empfehlung der BVG-Kommission. Eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf 1.5 Prozent wäre für die Versicherten wichtig. Der derzeitige Mindestzinssatz liege unter der Teuerung. Das berge die Gefahr, dass die Altersguthaben an Wert verlören.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Empfehlung für 2025 der BVG-Kommission war ein Mehrheitsentscheid. Die Vorschläge gingen von einer Senkung auf 0.75 Prozent bis zu einer Erhöhung auf 1.5 Prozent.

Gestapelte Schweizer Banknoten.
Legende: Die Höhe der Altersrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Pensionskassenguthaben multipliziert wird. Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Einerseits hätten sich die Märkte nach dem Rückschlag von 2022 wieder erholt, begründete die Kommission ihre Empfehlung. Anderseits seien aber die Zinsen gesunken. Die Pensionskassen könnten nicht den gesamten Anlageertrag für die Mindestverzinsung der Guthaben verwenden, gab die Kommission zu bedenken.

Die Kassen seien verpflichtet, Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Die Vermögenserträge müssten schliesslich auch die Verwaltungskosten der Kassen decken.

SRF 4 News, 2.9.2024, 16 Uhr ; 

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