Es kommt als harmlose Empfehlung daher, ist aber hochbrisant: Demonstrationen können in der Schweiz weiterhin nicht bewilligt werden, wenn «aufgrund eines breit interessierten Themas und/oder eines grossen angesprochenen Personenkreises davon auszugehen ist, dass die Zahl von 300 Teilnehmern überschritten wird». Das heisst: Wenn eine politische Demonstration thematisch breit interessiert, bekommt sie keine Bewilligung.
Dies ist der Standpunkt der KKJPD, der Konferenz aller Polizeidirektoren der kantonalen Polizeikorps. Nach dieser Empfehlung sollen Kantone und Gemeinden unter der Covid-19-Verordnung politische Demonstrationen bewilligen – oder eben nicht bewilligen.
Bisher waren politische Demonstrationen unter der Covid-19-Verordnung nicht möglich wegen des Versammlungsverbotes. Ab Samstag aber gilt dies unter 300 Personen nicht mehr – darüber aber schon. Das gilt auch für politische Demonstrationen. Diese können bewilligt werden, aber eben nicht, wenn mehr als 300 Personen daran teilnehmen.
Die KKJPD aber sagt nun in ihrer Empfehlung an die Kantone, es sei «ausgesprochen schwierig, bei einer Kundgebung die konkrete Wahrscheinlichkeit einer dynamischen Entwicklung im Zeitpunkt der Bewilligungserteilung abschätzen zu können». Auf gut Deutsch: Niemand weiss, wie viele Leute schliesslich an einer Demo teilnehmen werden, auch die Gesuchsteller nicht.
Faktisch gibt es keine Demo-Bewilligungen
Deshalb kommt die KKJPD zum Schluss: «Es können keine Kundgebungen bewilligt werden, wenn nicht plausibel ist, dass die Beschränkung auf 300 Teilnehmende eingehalten werden kann.» Im Zweifelsfalle, so schränkt die KKJPD ein, seien die Vorteile einer Kundgebung gegen «das Risiko eines unbewilligten Demonstrierens abzuwägen».
Die Stadt Zürich hat unter der Leitung der Grünen Polizeivorsteherin Karin Rykart die kaum umsetzbare Bewilligungsvorgabe des Bundes bereits am Dienstag antizipiert. Polizeisprecher Marco Cortesi sagte gegenüber SRF: «Aufgrund der Covid-Verordnung alleine lösen wir heute eine Demonstration, die wir früher aufgelöst hätten, nicht mehr auf.» Diese Aussagen bezog Cortesi auf Demonstrationen, die unbewilligt waren. Konkret: In Zürich darf bereits jetzt demonstriert werden, mit oder ohne Bewilligung – die Corona-Verordnung alleine ist kein Hinderungsgrund.