Der Bundesrat ruft die meisten Corona-Massnahmen ab dem 17. Februar zurück: Unter anderem hat er beschlossen, die Zertifikatspflicht in der Schweiz aufzuheben. Was bedeutet die Abschaffung des Covid-Zertifikats? Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
In welchen Bereichen wurde das Covid-Zertifikat aufgehoben? Die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G, 2G, 2G+) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen wurden aufgehoben. Neu wird das Zertifikat nur noch zum Reisen verwendet.
Welcher Handlungsspielraum bleibt den einzelnen Kantonen? Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.
Welche Regelungen gelten für Schweizer Reisende? Für den internationalen Reiseverkehr wird ein Covid-Zertifikat weiterhin benötigt: EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland (beispielsweise in Restaurants) verlangen werden.
Wie bekommt man ein Testzertifikat fürs Reisen? Aufgrund von negativen Antigen-Schnelltest- sowie PCR-Testergebnissen wird ein Covid-Zertifikat für Getestete ausgestellt.
Was gilt für Einreisende in die Schweiz? Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Werden Schweizer Covid-Zertifikate wie auch Genesenen-Zertifikate weiterhin ausgestellt? Nein. Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Touristenzertifikat, Antikörper-Genesenen-Zertifikat, Genesenen-Zertifikat aufgrund von positiven Antigen-Schnelltest sowie Ausnahmezertifikat – all diese Zertifikate werden eingestellt.
Sind die bereits ausgestellten Zertifikate noch gültig? Ja, aber: Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben nur noch bis zu deren Ablauf gültig. Daher gilt die Regelung: Das Covid-Zertifikat ist 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis gültig. Die formelle Grundlage für die Zertifikate bleibt Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes.
Was passiert nun mit der Zertifikats-App? Die Zertifikats-App wird mindestens für internationale Reisen noch bestehen bleiben. Wird die Covid-Zertifikats-App gelöscht, gehen auch die Covid-Zertifikate verloren. Daher wird empfohlen, die Zertifikate auch ausserhalb der Covid-Zertifikats-App aufzubewahren, indem diese als PDF exportiert werden.
Kann eine private Institution, etwa ein Restaurant oder ein Pflegeheim, das Zertifikat für den Zutritt verlangen? Ja. Private Betreiber von Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatorinnen von Veranstaltungen dürfen weiterhin eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat vorsehen. Die Betreiberinnen müssen dabei die privatrechtlichen Schranken der Vertragsfreiheit beachten und auch die gesetzlichen Vorgaben (Datenschutzrecht) einhalten: Namentlich müssen sie die anwesenden Personen über die Gründe für die Zugangsbeschränkung informieren. Ebenfalls eingehalten werden müssen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die besonderen Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts.
Darf auch eine öffentliche Einrichtung wie ein Spital das Zertifikat für den Zutritt verlangen? Ja, aber: Für die Einführung einer Zertifikatspflicht in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, wie etwa in einem Kantonsspital, braucht es eine entsprechende Rechtsgrundlage im kantonalen Recht, welche die Verwendung regelt, einschliesslich der datenschutzrechtlichen Vorgaben.