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Jedem Haushalt und Betrieb sein Strom-Mess-System
Aus Rendez-vous vom 02.11.2017. Bild: Keystone
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Energiestrategie 2050 konkret Jetzt wird der Stromkunde gläsern

Der Bund setzt beim Stromsparen auch auf moderne Technik. Das obligatorische Helferlein kann aber auch Daten sammeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis spätestens Ende 2027 werden intelligente Strommesssysteme fast in der ganzen Schweiz zur Pflicht. So will es die im Mai vom Volk bejahte Energiestrategie 2050.
  • Damit sollen bis in zehn Jahren mindestens 80 Prozent aller Haushalte und Unternehmungen im Netzgebiet eines Stromversorgers so genannte «Smart Meter» haben.
  • Die Kosten für diese Geräte, die Nutzerdaten sammeln, kann der Netzbetreiber auf die Konsumenten überwälzen. Der Bundesrat hat das Gesetz per Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Welche Daten genau erfasst werden, werde die Zukunft zeigen, erklärt Daniel Büchel, Vizedirektor des Bundesamtes für Energie. Da werde noch einiges auf die Schweiz zukommen: «Aber man sollte keine Angst haben. Diese Geräte erfassen den Verbrauch und lassen auch die Steuerung zu. Das ist die Zukunft.»

So wird künftig im Viertelstundentakt erhoben, wer wo zu welchem Zweck wie viel Strom verbraucht. Diese Daten müssen dann mindestens während 60 Tagen beim Stromproduzenten gespeichert werden.

Diese Geräte erfassen den Verbrauch und lassen auch die Steuerung zu. Das ist die Zukunft.
Autor: Daniel Büchel Bundesamt für Energie, Vizedirektor

Solche «Smart Meter» böten den Stromverbrauchern viele Möglichkeiten zum Stromsparen, sagt Büchel. Bei Abwesenheit per Handy-Klick alle Geräte abzustellen zum Beispiel. Oder auf der Fahrt von den Ferien nach Hause alle Geräte wieder einzuschalten.

Welche Kompetenzen hat der Netzbetreiber?

Stromkunden können es ihrem Stromanbieter auch freiwillig erlauben, aufgrund der Daten den Stromverbrauch zu steuern. Im Notfall ist es den Stromproduzenten sogar möglich, ohne Zustimmung der Kunden einzugreifen. Ist der sichere Netzbetrieb gefährdet, darf der Netzbetreiber gemäss den Erläuterungen zur entsprechenden Verordnung des Bundesrates jederzeit auf die Steuersysteme einwirken.

Und der Datenschutz?

Weil das extensive Sammeln von teilweise sehr sensiblen Daten heikel ist, sieht der Bundesrat in seiner Verordnung zahlreiche Vorschriften zum Datenschutz vor. Alle Daten, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person zulassen, müssen in der Datenbank durch ein Pseudonym ersetzt werden. Nur ein kleiner Kreis von Mitarbeitenden beim Netzbetreiber hat Zugang zur Tabelle mit den Pseudonymen. Verkauft der Netzbetreiber Daten an Dritte weiter, darf er dies auch nur in anonymisierter Form tun.

Wer bezahlt die neuen Geräte?

Berappen werden die neuen intelligenten Strommessgeräte ziemlich sicher die Stromkunden. Denn die Elektrizitätsunternehmen haben die Möglichkeit, die Kosten auf die Kundschaft abzuwälzen. «Die Netzbetreiber können diese Kosten als Netzkosten anrechnen lassen», sagt Büchel.

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