Der Bundesrat bleibt dabei: Die drei systemrelevanten Energieunternehmen Alpiq, Axpo und BKW sollen unter einen Rettungsschirm gestellt werden. Und das, ob sie wollen oder nicht. Die Landesregierung will vorsorgen, ganz im Sinne des französischen Journalisten Émile de Girardin, der Mitte des 19. Jahrhunderts das Wort «Gouverner, c'est prévoir» prägte. Der Bundesrat will vorsorgen für den Fall, dass es auf den europäischen Energiemärkten zu noch massiveren Preisausschlägen kommt als bisher und eines oder mehrere der drei grossen Schweizer Energieunternehmen zahlungsunfähig wird.
Risikozuschlag nun tiefer angesetzt
Der erste Entwurf für einen solchen Rettungsschirm fiel in der Vernehmlassung noch durch. Jetzt fällt die Reaktion wesentlich freundlicher aus. Zwar übt der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) noch immer Kritik am Zwangscharakter des Rettungsschirms. Er begrüsst ihn aber grundsätzlich und anerkennt dessen Notwendigkeit.
Der Grund für den Sinneswandel: Der Bundesrat ist zurückgekrebst und kommt den Energieunternehmen deutlich entgegen. Insbesondere der jährlich zu zahlende «Risikozuschlag» im Falle einer Inanspruchnahme eines Darlehens ist deutlich tiefer als ursprünglich vorgesehen. Nämlich noch 4 bis 10 Prozent statt 20 bis 30 Prozent. Wie gross dieser Unterschied ist, zeigt sich am konkreten Beispiel: Wenn ein Unternehmen ein Darlehen in der Höhe von einer Milliarde Franken in Anspruch nimmt, hätte es gemäss dem ersten Entwurf maximal zusätzliche 300 Millionen Franken zahlen müssen. Gemäss dem neuen Vorschlag sind es noch maximal 100 Millionen zusätzlich.
Braucht es diesen Rettungsschirm?
Die grosse Frage lautet darum: Sind die Bedingungen des Rettungsschirms noch streng genug, sind sie noch abschreckend genug? Denn der Rettungsschirm ist nur dann gut, wenn er auch nur im äussersten Notfall in Anspruch genommen wird. Wenn der Rettungsschirm aber dazu führt, dass die Unternehmen weniger tun, um jederzeit liquide zu sein, dann richtet dieser staatliche Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit Schaden an.
Und auch diese Frage bleibt offen: Braucht es diesen Rettungsschirm unbedingt? Sind die Eigner der drei grossen Systemrelevanten – hauptsächlich Kantone und Gemeinden – tatsächlich nicht in der Lage, im Liquiditäts-Notfall in die Bresche zu springen?
Antwort wird das Parlament geben müssen. Oder dürfen. Denn der Bundesrat verzichtet im Fall des Rettungsschirms bewusst auf Notrecht und begeht den ordentlichen Gesetzgebungsweg. Damit trägt er Kritik aus dem Parlament Rechnung, die dem Bundesrat in der Corona-Pandemie vorwarf, zu selbstherrlich zu regieren.