- Kulturland soll bei einer Enteignung künftig besser entschädigt werden als anderes Land.
- Bauern sollen das Dreifache des ermittelten Höchstpreises pro Quadratmeter erhalten.
- Es ist ein Kompromiss: Der Nationalrat hatte das Sechsfache des Höchstpreises gefordert.
- Der Bundesrat hatte eine höhere Entschädigung aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
- Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga argumentierte erfolglos, dass Enteignete gemäss Bundesverfassung durch die Enteignung keinen Gewinn erzielen dürften. Die vorgeschlagene Regelung sei deshalb verfassungswidrig. Das Bundesgericht habe das erst kürzlich in einem Urteil bekräftigt. Zudem seien sowohl der Faktor sechs als auch der Faktor drei willkürlich.
Auch die Mehrheit der ständerätlichen Raumplanungskommission wollte beim Status quo bleiben. Sommaruga sprach von einem «klassischen Fall von Rechtsungleichheit»: Die sechsfache Entschädigung käme nur zum Tragen, wenn die Kulturlandlandbesitzer vom Bund enteignet würden. Bei einer kantonalen Enteignung würde die höhere Entschädigung nicht greifen. «Erklären sie das mal den Landbesitzern.»