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Die nationalrätliche Kommission sieht keinen Grund, die Immunität von Sibel Arslan aufzuheben.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 07.09.2021. Bild: Keystone
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Entscheid aus dem Nationalrat Immunität von Sibel Arslan soll nicht aufgehoben werden

    Die zuständige Kommission des Nationalrates hat entschieden, dass die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne Fraktion) weiter bestehen soll. Dies hat die Immunitätskommission am Dienstag bekannt gegeben.

    Die Basler Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Aufhebungsantrag gestellt, um gegen Arslan zu ermitteln. Die Behörde wirft Arslan vor, dass sie nach einem erfolglosen Vermittlungsversuch an einer unbewilligten Demonstration vor Ort blieb und die rechtswidrige Demonstration unterstützte.

Aufhebung wäre «unverhältnismässig»

    Die Kommission anerkennt, dass Arslan nicht als Demonstrantin an der Kundgebung teilnahm, sondern aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen wurde. «Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen ihrem Amt und der Tatsache, dass sie um Hilfe gebeten wurde», sagt Aline Trede (Grüne), Vize-Präsidentin der Immunitätskommission. Aus diesem Grund beschloss die Kommission, sich überhaupt mit dem Antrag der Basler Behörden zu befassen.

Das geschah am Frauenstreik 2020

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Legende: Die Polizei stoppte den Demonstrationszug auf der Basler Johanniterbrücke. Keystone

Am feministischen Streik am 14. Juni 2020 fanden in Basel-Stadt mehrere bewilligte Kundgebungen und eine unbewilligte Demonstration statt. Die Polizei kesselte den unbewilligten Demonstrationszug auf der Johanniterbrücke ein. Die Situation drohte zu eskalieren. In diesem Moment kam Sibel Arslan dazu, um zwischen der Polizei und den Demonstrantinnen zu vermitteln. Ihre Bemühungen fruchteten jedoch nicht und kurze Zeit später führten Polizisten die Nationalrätin ab. Der damalige Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) lobte später die Vermittlungsarbeit Arslans explizit.

Nach einer Anhörung Sibel Arslans erachtet es die Kommission als fraglich, ob die Handlungen, die der Nationalrätin vorgeworfen werden, überhaupt eine strafrechtliche Relevanz aufweisen. Die Nationalrätin hätte in ehrenwerter Absicht zu vermitteln versucht. Deswegen sieht die Kommission in Arslans Handlungen keine schwere Verfehlung. Sie kommt daher einstimmig zum Schluss, dass eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig gewesen wäre.

Erleichtert über den Beschluss zeigt sich heute die betroffene Politikerin. «Ich freue mich, dass die Kommission so klar entschieden hat», sagt Arslan. Sie hofft, dass dank des einstimmigen Entscheids keine Zweifel an ihrer Person hängen bleiben. Nun muss sich noch die ständerätliche Immunitätskommission mit dem Fall befassen. Wenn auch sie am 20. September beschliesst, die Immunität nicht aufzuheben, darf die Staatsanwaltschaft nicht gegen Arslan ermitteln.

Regionaljournal Basel, 07.09.2021, 17.30 Uhr ; 

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