- Witwen und Witwer sollen künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten.
- Die lebenslange Rente für Witwen soll gestrichen werden. Bisher haben Frauen lebenslang eine Rente bekommen.
- Der Bundesrat schickt eine entsprechende Gesetzesreform ins Parlament.
Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern werden allerdings weiter bezahlt. Der Bundesrat wolle die Ungleichbehandlung bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen, heisst es in einer Mitteilung.
Heute bekommen Witwen lebenslang eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil festgehalten.
Auch ein Spareffekt
Mit der neuen Regelung sollen Hinterbliebene gezielt unterstützt werden, solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben. Die Revision berücksichtige sowohl armutsgefährdete Personen als auch altersbedingte Umstände, schreibt der Bundesrat. Ausserhalb dieser schwierigen Zeiten sei es «nicht mehr gerechtfertigt, unabhängig von der finanziellen Situation der Versicherten lebenslange Renten auszurichten».
Der Bundesrat hatte seine Vorlage im vergangenen Dezember bis Ende März in die Vernehmlassung geschickt. Die Meinungen zur Reform waren geteilt. Während die Bürgerlichen die Anpassungen begrüssten, kritisierten SP und Grüne, dass diese die Situation für bestimmte Gruppen von Frauen verschlechtern. Jetzt hat der Bundesrat die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Nicht zuletzt hat die Reform auch einen Spareffekt. Falls sie 2026 in Kraft treten kann, soll sie bis ins Jahr 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken zur Folge haben. 70 Millionen davon betreffen Einsparungen beim Bund.